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Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht vom 26. Mai 1884, Z. 10.128

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CC BY-NC: Attribution-NonCommercial 4.0 International. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht vom 26. Mai 1884, Z. 10.128

Monograph

Persistent identifier:
AC04369412
URN:
urn:nbn:at:at-ubw:g-98823
Title:
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht vom 26. Mai 1884, Z. 10.128
Sub title:
an sämmtliche k. k. Landes-Schulbehörden, betreffend mehrere Abänderungen des Lehrplanes der Gymnasien und die Hinausgabe von Instructionen für den Unterricht an Gymnasien
Place of publication:
Wien
Publisher:
k.k. Schulbücher-Verl
Year of publication:
1884
Scope:
23 S.
Language:
German
Document type:
Monograph
Collection:
Printed Works 19. Century
Copyright:
Universitätsbibliothek Wien
License:
CC BY-NC 4.0
Number of digitised pages:
34

Chapter

Title:
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht vom 26. Mai 1884, Z. 10.128, [...]
Structure type:
Chapter
Number of digitised pages:
7

Chapter

Title:
Bemerkungen zu den Instructionen.
Structure type:
Chapter
Number of digitised pages:
3

Contents

Table of contents

  • Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht vom 26. Mai 1884, Z. 10.128
  • Cover
  • Title page
  • Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht vom 26. Mai 1884, Z. 10.128, [...]
  • Bemerkungen zum Lehrplane.
  • Bemerkungen zu den Instructionen.
  • Lehrplan des Gymnasiums.
  • A. Religion.
  • B. Lateinische Sprache.
  • C. Griechische Sprache.
  • D. Deutsche Sprache als Unterrichtssprache.
  • E. Geographie und Geschichte.
  • F. Mathematik.
  • G. Naturgeschichte.
  • H. Physik.
  • I. Philosophische Propädeutik.
  • Übersicht des Lehrplanes:
  • Cover

Full text

6 
Erfahrungen am ehesten nutzbar gemacht und jenes Herumtasten verhütet, das dem 
Unterrichte Schaden bringt, dem Lehrer selbst auch keine Befriedigung über den 
Erfolg seiner Arbeit gewährt und dadurch leicht die Freude daran benimmt. 
Diesem unleugbaren Bedürfnisse des Lehrers, namentlich des Anfängers, 
kommen die Instructionen entgegen, bestimmt den Weg weisend, wo Abweichung 
vom Übel wäre, einen bewährten Vorgang darstellend, wo vielleicht auch ein anderer 
zum selben Ziele führen möchte, in anderen Dingen endlich nur die wichtigsten 
Gesichtspunkte bezeichnend, wenn dies zu genügen schien, um die Erreichung des 
Zieles zu sichern. 
Wo ein Unterricht durch eine lange Reihe von Jahren hinläuft und nur bei 
consequentem Verfahren der gewünschte Erfolg zu erwarten ist, musste mit größerer 
Genauigkeit und Bestimmtheit die Aufgabe abgegrenzt und die Methode vorgezeichnet 
werden, damit der stetige Fortgang und das Ineinandergreifen auch dann gesichert 
sei, wenn der Unterricht aus einer Hand in eine andere übergeht. 
Daher kommt es, dass namentlich in den Instructionen für die alten 
Sprachen soweit ins Detail eingegangen wurde; hier waren besonders für den 
Elementarunterricht mit Rücksicht auf den Einfluss der sprachvergleichenden und 
sprächhistorischen Studien auf den Betrieb der Grammatik, ferner für die individuali¬ 
sierende Behandlung der Autorenlectüre, bei welcher gleichzeitig die gemeinsamen 
Ziele im Auge behalten werden müssen, genauere Weisungen als ein Bedürfnis 
erkannt worden. 
In ähnlicher Weise schien es erforderlich in Bezug auf den Unterricht im 
Deutschen für die Behandlung der Grammatik und namentlich der Satzlehre jene 
Veränderungen des Lehrganges zu markieren, die sich einerseits aus der veränderten 
Auffassung der Stellung der Grammatik im Unterrichte der Muttersprache, andererseits 
aus der Veränderung der Vorbedingung für den Eintritt ins Gymnasium ergeben; 
ferner waren für den Betrieb der Literaturgeschichte jene Grenzen bestimmt zu 
ziehen, innerhalb deren dieser Lehrgegenstand noch einen Platz im Gymnasial¬ 
lehrplan beanspruchen kann; endlich waren für die Lectüre und namentlich für die 
Privatlectüre die leitenden Gesichtspunkte aufzustellen. 
Dem Geschichtsunterrichte im Gymnasium erwachsen aus dem immer 
reichlicheren Eindringen der Ergebnisse der wissenschaftlichen Detailforschung, 
namentlich auf dem Gebiete des orientalischen Alterthums, in die Lehrbücher 
und aus der veränderten Behandlung der ältesten Geschichte der classischen 
Völker des Alterthums ernste Schwierigkeiten, welche den Schwerpunkt zu ver¬ 
rücken und einen der jugendlichen Auffassung fremden Geist einzuführen drohen; 
in allen Theilen dieser Unterrichtsmaterie schwillt der Stoff zu unübersehbarer 
Fülle an. Die Instructionen suchen nun diesem Unterrichtsgegenstande im ganzen 
und in jedem einzelnen Theile desselben insbesondere die gebürende Stellung und 
Bedeutung anzuweisen, den Umfang der Materie in die rechten Grenzen zurück- 
zuführen und die den Entwickelungsstufen der Schüler angemessene Behandlung 
zu sichern. 
Die didaktischen Bemerkungen über den geographischen Unterricht 
betreffen insbesondere die Bedeutung der Karte als des wichtigsten Lehrmittels*
	        

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