Full text: Familien- und Erbrecht (Bd. 2, 2. Hälfte)

— VI — 
Zweites Hauptstück: Eltern und Kinder. 
Erster Abschnitt: Eheliche Geburt. Legitimation. Kindesannahme. 
V. Eheliche Geburt. 1. Allgemeines 8 446. 2. Vermutung der 
Ehelichkeit oder Unehelichkeit 8 4tz0. 3. Widerlegung dieser 
Vermutungen 8 4SI 174 
. 8. Legitimation H 482 190 
6. Kindesannahme 8 453 199 
v. Übernahme in die Pflege 8 454 .'.... 206 
Zweiter Abschnitt: Rechtsverhältnisse der ehelichen und der ihnen 
gleichgestellten Kinder. 
-V Rechte der Kinder. 1. Im allgenieinen. Erziehung und Unter 
halt 8 456. 2. Ausstattung 8 456 208 
U. Elternrechte. Elterliche Gewalt 8 457 220 
l!. Väterliche Gewalt. 1. Inhalt 8 468. 2. Beschränkung, Ruhen, Er 
löschung 8 459 223 
Dritter Abschnitt: Uneheliche Kinder. 
V. Die Vaterschaft 8 460 230 
8. Rechte des Kindes 8 461 243 
0. Rechte der Mutter gegen den Vater. Rechte der Elrern gegen 
das Kind 8 462 264 
Vierter Abschnitt: Verfahren 8 463 256 
Drittes Hauptstück: Vormundschaft und Pflegschaft. 
Einleitung: Die beteiligten Personen und Behörden 8 464 . . . 262 
Erste Abteilung: Vormundschaft. 
Erster Abschnitt: Begründung der Vormundschaft. 
1. Anordnung der Vormundschaft. Private und amtliche Vormund 
schaft 8 466. 2. Tauglichkeit des Vormundes 8 466. 3. Berufung 
8 467. 4. Bestellung. Verbindlichkeit zur Übernahme 8 468. . . . 266 
Zweiter Abschnitt: Führung der Vormundschaft. 
l. Aufgaben des Bormundschaftsgerichtes 8 469. 2. Pflichten des 
Vormundes, a) Sorge für die Person und für das Vermögen des 
Mündels. Haftung 8470. b) Vertretung 8 471. e) Rechnungslegung 
8 472. 3. Mehrere Vormünder. Der Mitvormund im engeren Sinne 
8 473. 4. Ansprüche des Vormundes 8 474 s 276 
- Dritter Abschnitt: Ende der Vormundschaft 8 475 295 
Zweite Abteilung: Pflegschaft. 
1. Entmündigung 8 476. 2. Andere Fälle der Pflegschaft 8 477. 
3. Anwendung der Bestimmungen über die Vormundschaft auf 
die Pflegschaft 8 478 300 
Anhang: Vocwirtschaft 8 479 320 
Viertes Buch: Das Erbrecht. 
Erstes Hauptstück: Der Nachlaß. 
l.Einleitung 8 480. 2. Der ruhende Nachlaß 8 48l 323
	        
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