Drittes Buch: Das Familienrecht?)
Einleitung.
§ 422 .
Die Familie?)
I. Der Ausdruck „Familie" ist vieldeutig. Er bezeichnet durch Ehe
und Verwandtschaft verbundene Gruppen verschiedenen Umfanges.
I. Nach K 40 ABGB. ist die Familie die Gesamtheit der Ver
wandten eines Einzelnen: „Unter Familie werden die Stammeltern mit
allen ihren Nachkommen verstanden. Die Verbindung zwischen diesen
Personen wird Verwandtschaft.... genannt." Dies ist die Sippe.
Sie steht in der Mitte zwischen der engeren Familie (Hausgemeinschaft)
und dem Staate. Eine wechselvolle Geschichte liegt hinter ihr. Wenig
hat die Sippe auf den untersten Stufen der Kultur zu bedeuten, wo eine
spärliche Bevölkerung in weitzerstreuten Einzelfamilien ein kärgliches
Dasein fristet. Hingegen treten bei ansässigen. Ackerbau treibenden
Völkern mächtige Verbände auf. die sich durch Blutsverwandtschaft geeint
glauben und gemeinsame Ahnen verehren (Gentes, Elans usft); sie sind
wohl aus der Verschmelzung verschiedener Sippen hervorgegangen. Über
die Zugehörigkeit des Einzelnen entscheidet entweder — wie durchwegs
bei den Jndogermanen^) — das väterliche Blut (Vatersrppe) oder —
wie z. B. bei vielen indianischen Völkern ft — das mütterliche (Mutter
sippe), ft Die Sippe vereinigt ihre Mitglieder zu gemeinsamer Fehde,
ft I. Freih. v. Anders, Das Fa
milienrecht 1887, Ders., Grundriß des
Familienrechtss 2. Ausl. 1911, Kras-
nopvlski. Lehrbuch Bd. 41911, Mayr,
Lehrbuch II 2 1928. — Deutsches
Recht: Klossowski in der NotZ. 1906
Rc. 21—41, Enneccerus, Lehrbuch
II 2 (Familienrecht von Kipp und
Wolfs), 14. Ausl. 1028, Friedrichs,
Familien- und Erbrecht in öffentlich-
rechtlicher Beleuchtung, Gruchots Beitr.
65, 440, H. Mitteis, Familienrecht
1923. — v. Kaurimsky, Über das
Ehe- und Familienrecht der Moham
medaner 1914.
2) Schiffner, ZivR. 8 49, Kras- s
Ehrcnzweig, System, II. Bd., S. Hälfte.
nopolski IV 8 1, F. Hofmann,
Verwandtschaft und Familie, Vortrag
1891, Schroeder, Das Recht der
geschlechtlichen Ordnung 1893, E.
Grosse, Die Formen der Familie und
die Formen der Wirtschaft 1896, E.
Gothein, Art. „Familie" im HWB.
der Staatswissenschaften.
ft Vgl. Schräder, Reallexikon,
S. 776, Ders., Die Jndogermanen
(1911) S. 76.
ft Vgl. Morgan, Die Urgesellschaft
S. 52ff. (über die irokesische Gens).
ft E. Grosse a. a. O. S. 11, N.
Mucke, Das Problem der Völkerver
wandtschaft 1905.
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