Full text: Familien- und Erbrecht (Bd. 2, 2. Hälfte)

Drittes Buch: Das Familienrecht?) 
Einleitung. 
§ 422 . 
Die Familie?) 
I. Der Ausdruck „Familie" ist vieldeutig. Er bezeichnet durch Ehe 
und Verwandtschaft verbundene Gruppen verschiedenen Umfanges. 
I. Nach K 40 ABGB. ist die Familie die Gesamtheit der Ver 
wandten eines Einzelnen: „Unter Familie werden die Stammeltern mit 
allen ihren Nachkommen verstanden. Die Verbindung zwischen diesen 
Personen wird Verwandtschaft.... genannt." Dies ist die Sippe. 
Sie steht in der Mitte zwischen der engeren Familie (Hausgemeinschaft) 
und dem Staate. Eine wechselvolle Geschichte liegt hinter ihr. Wenig 
hat die Sippe auf den untersten Stufen der Kultur zu bedeuten, wo eine 
spärliche Bevölkerung in weitzerstreuten Einzelfamilien ein kärgliches 
Dasein fristet. Hingegen treten bei ansässigen. Ackerbau treibenden 
Völkern mächtige Verbände auf. die sich durch Blutsverwandtschaft geeint 
glauben und gemeinsame Ahnen verehren (Gentes, Elans usft); sie sind 
wohl aus der Verschmelzung verschiedener Sippen hervorgegangen. Über 
die Zugehörigkeit des Einzelnen entscheidet entweder — wie durchwegs 
bei den Jndogermanen^) — das väterliche Blut (Vatersrppe) oder — 
wie z. B. bei vielen indianischen Völkern ft — das mütterliche (Mutter 
sippe), ft Die Sippe vereinigt ihre Mitglieder zu gemeinsamer Fehde, 
ft I. Freih. v. Anders, Das Fa 
milienrecht 1887, Ders., Grundriß des 
Familienrechtss 2. Ausl. 1911, Kras- 
nopvlski. Lehrbuch Bd. 41911, Mayr, 
Lehrbuch II 2 1928. — Deutsches 
Recht: Klossowski in der NotZ. 1906 
Rc. 21—41, Enneccerus, Lehrbuch 
II 2 (Familienrecht von Kipp und 
Wolfs), 14. Ausl. 1028, Friedrichs, 
Familien- und Erbrecht in öffentlich- 
rechtlicher Beleuchtung, Gruchots Beitr. 
65, 440, H. Mitteis, Familienrecht 
1923. — v. Kaurimsky, Über das 
Ehe- und Familienrecht der Moham 
medaner 1914. 
2) Schiffner, ZivR. 8 49, Kras- s 
Ehrcnzweig, System, II. Bd., S. Hälfte. 
nopolski IV 8 1, F. Hofmann, 
Verwandtschaft und Familie, Vortrag 
1891, Schroeder, Das Recht der 
geschlechtlichen Ordnung 1893, E. 
Grosse, Die Formen der Familie und 
die Formen der Wirtschaft 1896, E. 
Gothein, Art. „Familie" im HWB. 
der Staatswissenschaften. 
ft Vgl. Schräder, Reallexikon, 
S. 776, Ders., Die Jndogermanen 
(1911) S. 76. 
ft Vgl. Morgan, Die Urgesellschaft 
S. 52ff. (über die irokesische Gens). 
ft E. Grosse a. a. O. S. 11, N. 
Mucke, Das Problem der Völkerver 
wandtschaft 1905. 
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