Full text: Familien- und Erbrecht (Bd. 2, 2. Hälfte)

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Die Ansprüche des Kindes gegen die Mutter und die mütterlichen 
Großeltern sind nicht nach Z 16 TN., sondern nach den für eheliche 
Kinder geltenden Regeln zu behandeln?») Die Ansprüche gegen die Erben 
des Vaters ( 8.171) gehören auf den Rechtsweg?») 
VI. Im Verfahren außer Streitsachen werden die vorzeitigen An 
sprüche der außerehelichen Mutter gegen den außerehelichen Vater 
(Z 168) geltend gemacht?«) Über ihre Ersatzansprüche für den vor 
schußweise bestrittenen Unterhalt des Kindes (A 1042) entscheidet das 
Bezirksgericht»^) im ordentlichen Rechtswege. 
VII. Die Ansprüche großjähriger (ehelicher oder unehelicher) 
Kinder gegen ihre Eltern gehören, abgesehen von den Ausstattungs 
ansprüchen (oben III)) auf den ordentlichen Rechtsweg; »i). ebenso die 
Ansprüche der Eltern und Großeltern gegen ihre Kinder und Enkel 
auf Gewährung des Unterhaltes (ß 154).»») Die einstweilige Leistung des 
Unterhaltes kann gemäß Z 381 EO. (vgl. ß 382, Z. 8) verfügt werden.«») 
VIII. Einstweilige Verfügungen können (nach Analogie des 
H 382, Z. 8 EO.) auch in den der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor 
behaltenen Angelegenheiten erlassen werden, um den einstweiligen Zu 
stand zu regeln:»^) Auftrag, den Unterhalt vorläufig bis zur Ent 
scheidung über den Anspruch zu leisten»»), Verbot, das Kind aus seinem 
gegenwärtigen Aufenthaltsorte zu entfernen, bevor über dessen künftige 
Unterbringung entschieden ist»») u. dgl. „Zur Sicherung des Anspruches i 
auf Erhöhung des durch Urteil oder Vergleich in Geld festgesetzten Unter 
haltes kann eine einstweilige Verfügung ... nur nach ... Z 379 EO. I 
bewilligt werden" (Judikat Nr. 7 vom 5. Mai 1923). 
IX. Der Unterhalt, den ein Angestellter oder Arbeiter zu ge 
währen hat, wird in Verträgen und in Erkenntnissen nichf selten statt 
Sie sind nicht, wie M. Hantsch, l 
NotZ. 1918 Nr. 2, annimmt, dem 
Rechtswege Vorbehalten. Die Mutter 
schaft selbst muß, wenn sie bestritten 
wird, im Rechtswege festgestellt werden. 
Oben K449 Note 6. Der berühmteste 
Jall streitiger Mutterschaft ist der des 
englischen Dichters Richard Savage. 
v. Schrutka, GZ. 1916 Nr. 4, 
anders Hellmer ebda. Nr. 2. 
2 °) Oben 8 401 Note 29. 
2"°) Oben 8 416 Note 64. 
2U Judikat Nr. 237 (oben Note 12), 
vgl. z. B. Entsch. Slg. XV Nr. 6113, 
XVIII Nr. 7600,7611. A. M. Rintelen 
a. a. O. S. 118. Gewiß kann das Er 
kenntnis im außerstreitigen Verfahren 
(oben II) Verpflichtungen festsetzen, die 
über die Zeit der Mind erjährigkeit hinaus 
reichen: Entsch. v. 14. Dez. 1921 SZ. 
III Nr. 125. 
22 ) Entsch. Slg. Nr. 14.563, 15.142. 
22 ) Dagegen Entsch. Slg. XVIII 
Nr. 7600 (großjährige Kinder), Entsch. 
v. 9. März 1920 SZ. II Nr. 16 — ohne 
einleuchtenden Grund. Wie oben die 
reichsdeutsche Rechtsprechung. 
22 ) Rintelen, Einstweilige Ver 
fügung S. 289f., Ott, Rechtsfürsorge 
verfahren S. 98, 126, Stockinger, 
Die einstweilige Verfügung im außer 
streitigen Verfahren GH. 1907 Nr. 2, 
3, 5, 6. 
22 ) Vgl. Entsch. Slg. XI Nr. 4074, 
XVI Nr. 6262. Vollstreckung: Entsch. 
Slg. XVIII Nr. 7632. 
2 °) Entsch. Slg. X Nr. 3877.
	        
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