Full text: Familien- und Erbrecht (Bd. 2, 2. Hälfte)

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8 478. 
Hypothek voH einem Gute auf ein anderes oder die Miete einer Wohnung 
im Hause des Abwesenden n. dgl?°) Doch verhält es sich bei den Schuld 
verschreibungen anders, da hier der Dritte mit den einzelnen, auch wenn 
er sie ausfindig macht, das gemeinsame Geschäft (z. B. die Änderung 
des Verlosungsplanes) nicht abschließen kann.^) 
Der nach Z 276 bestellte Kurator^) soll die ihm anvertrauten An 
gelegenheiten im allgemeinen wie die eines Minderjährigen besorgen. 
Er bedarf für wichtige Geschäfte der pflegschaftsbehördlichen Genehniigung. 
Das gilt auch für die gemäß ZH 116 bis '121 ZPO. bestellten Kuratoren 
abwesender Prozcßparteien; sic können den Rechtsstreit nur mit Ge 
nehmigung des Gerichtes durch Vergleich, Anerkenntnis oder Verzicht 
aus der Welt schaffen.^) Eine besondere Obliegenheit des Abwesenheits- 
knrators ist es, wenn er den Aufenthaltsort des Abwesenden kennt oder 
zu ermitteln vermag, ihn von der Lage seiner Angelegenheiten zu unter 
richten und seine Verfügungen zu beachten (Z 276, Schlußsatz). 
§ 478. 
3. Anwendung der Bestimmungen über die Vormundschaft 
auf die Pflegschaft. 
Auf die Pflegschaft (Beistandschaft, Kuratel) sind die für die Vor 
mundschaft geltenden Regeln anzuwcnden, soweit dies nicht bei den ein 
zelnen, so mannigfaltigen Arten besondere Vorschriften oder Zweck und 
Eigenart der Pflegschaft ausschließenft) 
I. Die Zuständigkeit des Pflegschaftsgerichtes (K 280) ist im 
allgemeinen ebenso geregelt wie die des Vormundschaftsgerichtcs (Z 109 
IN.). Die Bestellung und Überwachung des Pflegers ist also Sache des 
Bezirksgerichtes am Wohnsitze oder (in dringenden Fällen) am ständigen 
oder letzten Aufenthaltsorte des Pflegebefohlenen?) Pfleger mit be 
schränktem Wirkungskreise 3) werden oft von andern Gerichten ernannt, 
insbesondere von demjenigen, das mit der zu besorgenden Angelegenheit 
befaßt ist oder sich befassen soll. So kann das Abhandlungsgericht Pfleger 
verschiedener Art (§ 77 VaSt.), z. B. Ergänzungspfleger, Abwesenheits- 
Pfleger, Pfleger der Nachkommenschaft, ernennen, die den Pflegebefohlenen 
°") In solchen Fällen kann ein Ku 
rator nur bestellt werden, wenn sonst 
die Rechte des Abwesenden gefährdet 
wären. Ein Dritter kann dazu immerhin 
die Anregung geben. 
") Vgl. auch § 14 Ges. v. 1874 
Nr. '49: lastenfreie Abtrennung eines 
Teiles der für die «Besitzer von Teil 
schuldverschreibungen bestellten Hypo 
thek mit Zustimmung des gemeinsamen 
Kurators. Krainz meint: „Dies dürfte 
wohl eine vereinzelte Bestimmung 
sein." 
°2) H. «scharfmesser,, Rechte und 
Pflichten des Abwesenheitskurators GH. 
1916 Nr. 27. 
°°) Judikat Nr. 180 (Slq. X Nr. 3808). 
i) Vgl. DBGB. § 1915. 
-) 8 190 »- IN. V. v. 11. Aug. 1914 
RGBl. Nr. 209. 
-) 8 280 Satz 2 ABGB.; 8 112 IN.: 
„für einzelne Streitsachen oder Ge 
schäfte" (so schon 8 85 IN. v. 1852).
	        
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