Full text: Familien- und Erbrecht (Bd. 2, 2. Hälfte)

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bei der Abhandlung vertreten und vom Abhandlungsgerichte überwacht 
werden; für gewisse Rechtshandlungen ist jedoch die Genehmigung dem 
ordentlichen Pflegschaftsgerichte Vorbehalten (K 27 VaSt,). Ebenso kann 
das Prozeßgericht nach Z 8 ZPO. für eine prozeßunfähige Partei in 
dringenden Fällen einen Kurator bestellen, der nötigenfalls die Bestellung 
des ordentlichen gesetzlichen Vertreters (z. B, eines Vormundes) ver 
anlaßt. Den vorläufigen Beistand (oben ß 476, II, 3) ernennt das zur 
Entmündigung oder zur Entscheidung über die Anhaltung in der Irren 
anstalt berufene Gericht; wenn aber der Schutzbedürftige verklagt wird, 
so kann das Prozeßgericht, und wenn gegen ihn eine Exekution bewilligt 
wird, das bewilligende Gericht in dringenden Fällen einen besonderen 
Kurator bestellen (ß 8 EntmO.). In Ermanglung einer anderweitigen 
Vorschrift bestellt nach Z 112 IN. den Kurator für einzelne Streit 
sachen oder Geschäfte dasjenige Bezirksgericht, bei dem die Partei ihren 
allgemeinen Gerichtsstand hat, die um die Bestellung des Kurators 
ansucht. 4) 
II. Für die Tauglichkeit des Pflegers gelten die Regeln der Vor 
mundschaft (§ 281). Auch eine Frau kann also Kurator oder Beistand 
sein. Die Ehefrau bedarf auch hiezu der Zustimmung ihres Mannes. 
Die Bestellung eines männlichen Mitkurators ist nicht vorgesehen: „Trägt 
das Gericht Bedenken, der Frau ohne Mitwirkung eines Kontrollorgans 
die Vermögensverwaltung anzuvertrauen, so muß eben davon abgesehen 
werden, die Frau zum Kurator zu bestellen."^) Die Entschuldigungs 
gründe sind dieselben wie bei der Vormundschaft (ß 281)?-») 
Nach 8281 sollen bei der Pflegschaft die nämlichen Vorzugsrechtes 
wie bei der Vormundschaft stattfinden. Diese Bestimmung kann nur noch 
in seltenen Fällen praktische Bedeutung erlangen, denn 
a) für den Kurator oder Beistand des Entmündigten ist sie durch Z 7 
EntmO. ausdrücklich aufgehoben worden?) Das Gericht kann also einen 
Fremden mit Übergehung des letztwillig Berufenen und aller Verwandten 
bestellen. Nur ein Vorzugsrecht der Eltern wird anerkannt und auch 
dieses nur für den Fall, daß ihnen zur Zeit der Entmündigung die 
väterliche Gewalt oder die Vormundschaft zusteht und daß das Interesse des 
Entmündigten nicht die Bestellung eines andern Kurators erfordert?-») 
>») Nicht das Gericht, „in dessen Be 
zirke das Bedürfnis der Fürsorge 
hervortritt" ' (88 37—41 DFGG.). 
Schultze-Görlitz, Komm, zum FGG., 
K 41: Wenn schon die Interessenten un 
bekannt und ungewiß sind, wird es 
vielfach noch ungewisser sein, an welchem 
Orte gerade ein Bedürfnis vorliegt, 
für deren Angelegenheiten Fürsorge 
zu treffen. 
°) ErlBem. zum NovEntw. S. 71. 
Eine Frau kann also die Kuratel 
über andere Personen als ihre Kinder 
oder Enkel ablehnen. Entsch. v. 25. Marz 
1016 GZ. 1916 Nr. 42.. 
°) 88 196—198, 259, 281 BGB., 
s. 8 7 EntmO. 
') Über die Gründe vgl. Erläute 
rungen (VBl. 1916) S. 263. Bor allem 
wird darauf hingewiesen, daß der gesetz 
liche Anspruch auf die Kuratel oder Bei 
standschaft ein Motiv bilden könnte, die 
Entmündigung zu betreiben. 
Das Ausschließungsrecht der 
Eltern (8 194 BGB.) wird durch 8 7 
EntmO. nicht berührt: Entsch. Gellec- 
Ivlles XX 42.
	        
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