Full text: Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440 - 1463

Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440—1463. 
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«hei 11t in der nacht von Neustadt aus das geslos und vesten 
Harrenstain»') ersteigen lassen. Da aber das Schloß sich noch 
nicht ergeben habe, was ihm, seiner Muhme und seinem Vetter 
König Lasslavven «vast widerwertig sei», so ersucht er sie, ihm 
ohne Verzug «ainen geraisigen zeug und auch fussvolkh, wol 
gezeugt und geharnascht», so viel sie davon aufbringen können, 
zuzusenden. Aber schon am 28. Jänner2) widerruft er dieses sein 
Ersuchen, er habe die Angelegenheit des Schlosses Hernstein 
«zu baiderseitt nidergelegt, also dass daselb geslos wider bei 
dem grafen (Emereich) zu Harrenstain steet», weshalb sie ihm 
diesmal kein Volk zu schicken brauchen. Am 29.3) antwortet 
der König den Wienern, ihre Mitteilung, daij sie ihm 3oo Mann 
«zu rossen und zu fussen» schicken wollen, habe er mit Wohl¬ 
gefallen zur Kenntnis genommen. Der von Liechtenstain habe das 
Schloß Hernstein ohne sein Wissen in der Nacht ersteigen 
lassen, was ihm sehr mißfallen hätte. Er habe ihnen um Mann¬ 
schaft geschrieben, das mit ihrer und «anderer lantleut und hof- 
gesind hilfe ze underkomen», da Graf Emereich (von Pösing) 
sich ihm, der Königin von Ungarn und König Ladislaus treu 
erwiesen habe. Deshalb habe er auch die Angelegenheit zu 
friedlichem Austrage gebracht und bedürfe daher des Volkes 
nicht. Die Wiener hatten sich zum Feldzuge schon vorbereitet 
und die «Genanntenglocke» schon läuten lassen, «als man lür 
den Harrenstain solt gezogen sein».4) Doch verlangt im Jahre 
1445, 3. August5) wegen des Harrenstein Friedrich neuerdings 
Hilfe von den Wienern, um den «zu seinen handen ze pringen». 
Fehde mit Rüdiger von Starhemberg, Landmarschall 
von Österreich. 
Schon am Wiener Landtage vom 3o. November 1440") 
dringen die Stände auf Beilegung der Differenzen zwischen «dem 
grafen von Pösing und dem von Starhemberg». Ruedger von 
*) Hernstein bei Pottenstein gehörte zum landesfürstl. Urbar Nr. 28 des Ver¬ 
zeichnisses. 
2) QuGStW. II/2, 188, Nr. 2766. 
3) QuGStW. II/2, 189, Nr. 2767. 
4) Schlager, Wiener Sk. V, 146. 
J) QuGStW. II/2, 263, Nr. 3no. 
6) An. Vind. II, 862, Nr. X/4a.
	        
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