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Karl Schalk.
Die Versöhnung des Kaisers mit Fronauer, der auf Ort ver¬
zichtete, beseitigt die ursprüngliche Rechtsfrage nicht. Der Kaiser
hatte seinen Standpunkt bezüglich des Gerichtshofes, der die
Streitfrage zu entscheiden gehabt hätte, obwohl schon tatsäch¬
lich im Besitze von Ort, zugunsten Fronauers aufgegeben.
Indem Fronauer auf Ort verzichtete, entfiel die Entscheidung der
materiellen Frage, ob die Herrschaft Erbgut Gamaret Fronauers
nach seinem Bruder Gerhart gewesen war oder nicht. Ein Prä¬
judiz für eine Rechtsentscheidung der Zukunft kann der Fall nur
bezüglich des Gerichtsstandes bilden, insofern der Kaiser seinen
Versuch, ein Hofgericht an Stelle des «Landrechtes» zu setzen,
nicht aufrecht zu erhalten vermochte; er hatte den Willen, aber
nicht die Macht dazu, es fehlte ihm an der Charakterstärke, an
der moralischen Macht. Er vermochte nicht, den erstrebten Ab¬
solutismus zu erzwingen.
Im Jahre 1483 erscheint «Gamereth Fronauer» in fünf
Urkunden des Wiener Stadtarchivs vom 8. und 28. April, 3. Mai,
23. Juni und 22. September') als Rat des Kaisers an dritter
Stelle, hinter Georg von Egkarczau und Veit von Ebersdorff,
welche beide dem Herrenstande angehörten.
Wie die Bücher, haben auch Menschen ihre Schicksale.
Der Niederösterreicher Gamaret Fronauer begann seine Laufbahn
als Rebell und Raubritter und endete als kaiserlicher Rat, der
Steirer Andreas Paumkircher rettete dem Kaiser zweimal seine
Krone als werktätiger Patriot, der sein Leben aufs Spiel setzt,
stieg auf zu hohen Ehren und endete als Raubritter und Rebell
in Graz 1471 unter dem Henkerbeile
*) QuGStW. II/3, Nr. 4951bis, 4957, 4960, 4974 und 4991.
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