Skip to main content

Full text: Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440 - 1463

174 
Karl Schalk. 
Die Versöhnung des Kaisers mit Fronauer, der auf Ort ver¬ 
zichtete, beseitigt die ursprüngliche Rechtsfrage nicht. Der Kaiser 
hatte seinen Standpunkt bezüglich des Gerichtshofes, der die 
Streitfrage zu entscheiden gehabt hätte, obwohl schon tatsäch¬ 
lich im Besitze von Ort, zugunsten Fronauers aufgegeben. 
Indem Fronauer auf Ort verzichtete, entfiel die Entscheidung der 
materiellen Frage, ob die Herrschaft Erbgut Gamaret Fronauers 
nach seinem Bruder Gerhart gewesen war oder nicht. Ein Prä¬ 
judiz für eine Rechtsentscheidung der Zukunft kann der Fall nur 
bezüglich des Gerichtsstandes bilden, insofern der Kaiser seinen 
Versuch, ein Hofgericht an Stelle des «Landrechtes» zu setzen, 
nicht aufrecht zu erhalten vermochte; er hatte den Willen, aber 
nicht die Macht dazu, es fehlte ihm an der Charakterstärke, an 
der moralischen Macht. Er vermochte nicht, den erstrebten Ab¬ 
solutismus zu erzwingen. 
Im Jahre 1483 erscheint «Gamereth Fronauer» in fünf 
Urkunden des Wiener Stadtarchivs vom 8. und 28. April, 3. Mai, 
23. Juni und 22. September') als Rat des Kaisers an dritter 
Stelle, hinter Georg von Egkarczau und Veit von Ebersdorff, 
welche beide dem Herrenstande angehörten. 
Wie die Bücher, haben auch Menschen ihre Schicksale. 
Der Niederösterreicher Gamaret Fronauer begann seine Laufbahn 
als Rebell und Raubritter und endete als kaiserlicher Rat, der 
Steirer Andreas Paumkircher rettete dem Kaiser zweimal seine 
Krone als werktätiger Patriot, der sein Leben aufs Spiel setzt, 
stieg auf zu hohen Ehren und endete als Raubritter und Rebell 
in Graz 1471 unter dem Henkerbeile 
*) QuGStW. II/3, Nr. 4951bis, 4957, 4960, 4974 und 4991. 
Ü
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.