Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440—1463.
183
worden, mit seinem Fußvolk und anderen Leuten, die in seinem
Dienst und Sold stehen, nicht die Seinen (die treuen Anhänger des
Kaisers) zu beschweren, sondern sie zu beschirmen, Mittel und Wege
zu bedenken, wie er sich auf die Feinde des Landes und deren
Güter legen könne. Diese Verwarnung scheint nichts gefruchtet
zu haben, denn die Wiener beschweren sich aufs neue,') daß das
Volk des Giskra zu Roß und zu Fuß, nämlich die, die zu König¬
stetten gelegen sind, sich her durch den [Wienerjwald unter das
Gebirge verfügt habe und daselbst die Leute mit «raub, nam,
prant und töttung» schwer beschädige. Sie bringen vor, wie
sie (die Wiener) in Erfahrung gebracht hätten, daß den Söldnern
Giskras der Sold nicht ausgerichtet worden sei. Deshalb glauben
sich diese berechtigt, das Gebirge heimzusuchen und den Leuten
allerlei Leid anzutun, auch den Schnittern und Hauern auf dem
Felde, so daß sie von der Arbeit wegflüchten müssen. Dadurch ver¬
legen sie die Stadt, daß nichts zugeführt werden kann. Und wenn
sie ihres Soldes nicht entrichtet würden, werden sie im Dienste
des Kaisers keinen Nutzen stiften, sondern nur Schimpf und
Schande über den Kaiser bringen. Zuletzt würden sie sich gar
auf die Seite der Feinde schlagen. Auch die Bewohner unter dem
Gebirge, die sich zum Kaiser halten, könnten noch zu den Gegnern
abfallen.
Inzwischen war Albrecbt von Linz nach St. Pölten gezogen;
auch auf dem Marsche hatte er Erfolg; so hat sich ihm Ende
Juni* 2) die Stadt Ybbs angeschlossen.3)
Zu St. Pölten machte der Erzherzog das Feld, d. h. er schlug
Lager auf, wohin, von den Prälaten abgesehen, die Stände, Herren,
Ritter und Knechte, die dem Kaiser abgesagt hatten,4) ihm Zu¬
zug leisteten. Von St. Pölten zog er mit seinem Heere, bei
3ooo Mann stark, herab gegen Tulln, woselbst er sich «nieder¬
schlug». Zu Tulln befand sich in des Kaisers Diensten als Haupt¬
mann ein gewisser Friedrich Zenger,5) der sich mit den Bür-
*) Copcyb. 258, Nr. CXXIV.
2) Ebcndorffer, Pez II, 937. «Circa finem junii potenti manu obsedit Ibs,
1 |ui dum se resistere non posse viderentur, in deditionem [se] tradiderunt.»
3) Anon. Rauch 63. Beheim 214, V. 23 ff. Er bringt zu ihrer Entschuldi¬
gung vor: «Als sy sich in der ahten nit wal enthalten mähten.» Sie hätten sich,
vom Erzherzog als eventuelle Gegner in Acht getan, nicht ernähren können.
4) Copeyb. 253, Nr. CXVIII. 5) Beheim 208, 2i4;