Full text: Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440 - 1463

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Karl Schalk. 
j_Wi ens Absage. 
Am 24. Juni 1462 ging bekanntlich der zwischen dem 
Kaiser und dem Erzherzog geschlossene Waffenstillstand zu End£f 
Es ist eine merkwürdige Ironie der Geschichte, daß, so lange 
der Waffenstillstand dauerte, die kriegerischen Ereignisse kein 
Ende nahmen und daß von dem Zeitpunkte an, als der Waffen¬ 
stillstand zu Ende ging, unsere gut unterrichteten, fleißigen 
Chronisten, die uns so viel interessantes Detail aufbewahrt 
haben, Ebendorffer und der Anonymus, bis zur Absage der 
Wiener an den Kaiser am 5. Oktober 1462 nichts Kriegerisches 
zu berichten wissen. Freilich bricht auch die wertvolle \\ iener 
Aktensammlung, deren erster Teil uns Kollar als Sylloge diplo- 
rnatum Austr. Friderici III., deren zweiten Zeibig als Copeybuch 
der gemainen stat Wien zugänglich gemacht haben, mit einem 
Stücke vom 3i. Juli 1462 ab, an das als nächstes erst ein 
solches vom 28. August 14öS sich anschließt. In die Zwischenzeit 
fallen allerdings jene aufregenden Vorgänge in Wien, die wir im 
Kapitel IV erzählen werden. Aber Ereignisse kriegerischen Cha¬ 
rakters fallen, wie gesagt, in diese Zeit nicht. Hier nur so viel: 
(wie im Jahre 1452 anläßlich der Befreiung des jungen ^2 jährigen 
Königs Ladislaus aus der vormundschaftlichen Gefangenschaft des 
Kaisers • Friedrich III. der kaiserlichen patrizischen Ratspartei 
die Zügel des Stadtregiments entglitten und die Wiener im 
Kampfe dem Kaiser mit den W affen entgegen traten, so wiederholte 
sich dieser Vorgang nach 10 Jahren, im Jahre 1462, und kam 
in der Absage vom 5. OktobeCj) zum Ausdrucke und Ausbruche. 
Der Inhalt der sehr logisch gegliederten Absage zerfällt in vier 
in chronologischer Reihe angeordnete Hauptteile. 
I. Kritik der Regierungstätigkeit Friedrichs als Vormund 
des Königs Ladislaus und die folgende Zeit 1440—1460J 
«Allerdurleuchtigister kayser, allergnedigister herr etc. Wir 
der burgermaister, richter, ratt, genant und die ganz gemain der 
stat zu Wyenn haben Ewern k. Gnaden menigermaln unser 
merkhlich und gross anligund notdurft schriftlich und mund- 
0 Mat. z. österr. Gesch. II, 268, Nr. CCIX und Anonym. Rauch, 85ff. 
Gleichzeitige Abschrift HHStA.
	        
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