Full text: Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440 - 1463

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Karl Schalk. 
Die Heereszüge der Wiener zur Unterstützung der Kaiser¬ 
lichen gegen Guntramsdorf, Mödling, Perchtoldsdorf- sowie der 
Feldzug gegen Schloß Kahlenberg und den Täber bei Kahlen- 
bergerdörfel ist vorstehend im Kapitel III ausführlich erzählt 
worden. Unter den Ausgaben der Wiener Kammeramtsrechnung 
von 1462 werden auch solche «auf das gsloss Purchestorf» ver¬ 
rechnet.') Dagegen steht ein Nachweis über das Unternehmen 
gegen Nußdorf aus. 
tiv. Kritik an der Stellung des Kaisers zu aktuellen Fragen 
der PolitikTj 
1. Trotzdem sie nach mehreren Fehljahren mehr tür den 
Kaiser geleistet haben, als ihre Vorfahren je einem der früheren 
Regenten geleistet hatten, und sie trotz früheren Regenten ge¬ 
leisteter ungewöhnlicher Anschläge einen besonderen Anschlag 
und eine Eidsteuer beschlossen, verlangt der Kaiser 6000 Gulden 
zur Bezahlung der kaiserlichen Söldner, obwohl sie ihre eigenen 
noch ear nicht zu bezahlen vermochten. 
2. Das Anerbieten des Kaisers, den Söldnern die Schlösser 
Marchegk (Lf. U. Nr. 7), Potenburgk (Verzeichnis von 1455, 
Nr. 35), Padn (Nr. 26), Potenstain (Nr. 29) und das Kasten¬ 
amt zu Wien bei dem Rotenturm zu versetzen, lehnen sie ab, 
da dadurch der Landfrieden doch nicht herbeigeführt würde. 
Wenn man das herzogliche Urbar und seine seit dem Jahre 1440 
mit den einzelnen in dasselbe gehörenden Schlössern und Gütern 
ins Auge faßt, gehören die oben angeführten Herrschaften wohl 
zu den letzten, die von Friedrich noch nicht verpfändet worden 
waren, und bedeutet das Anerbieten Friedrichs wohl den letzten 
Trumpf der jämmerlichen, geistlosen Pumpwirtschaft jener Zeit. 
Das Kastenamt in Wien kommt unter den Wiener Ämtern des 
landesfürstlichen Urbars unter Albrecht V. (II.) noch nicht vor, 
da es gewiß erst nach dem Privilegium Ladislaus’ vom 6. Juni 
1453* 2) errichtet wurde. 
r3. Würde der bisher nie zustande gebrachte Landfrieden 
nicht erreicht, so sei zu erwarten, daß die Landesfeinde schon 
*) Schlager, Wiener Sk. V, 172. 
2) Rechte und Freiheiten der Stadt Wien, herausgegeben von Toma- 
schek II, 82, Nr. CUT.
	        
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