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Karl Schalk.
Die Heereszüge der Wiener zur Unterstützung der Kaiser¬
lichen gegen Guntramsdorf, Mödling, Perchtoldsdorf- sowie der
Feldzug gegen Schloß Kahlenberg und den Täber bei Kahlen-
bergerdörfel ist vorstehend im Kapitel III ausführlich erzählt
worden. Unter den Ausgaben der Wiener Kammeramtsrechnung
von 1462 werden auch solche «auf das gsloss Purchestorf» ver¬
rechnet.') Dagegen steht ein Nachweis über das Unternehmen
gegen Nußdorf aus.
tiv. Kritik an der Stellung des Kaisers zu aktuellen Fragen
der PolitikTj
1. Trotzdem sie nach mehreren Fehljahren mehr tür den
Kaiser geleistet haben, als ihre Vorfahren je einem der früheren
Regenten geleistet hatten, und sie trotz früheren Regenten ge¬
leisteter ungewöhnlicher Anschläge einen besonderen Anschlag
und eine Eidsteuer beschlossen, verlangt der Kaiser 6000 Gulden
zur Bezahlung der kaiserlichen Söldner, obwohl sie ihre eigenen
noch ear nicht zu bezahlen vermochten.
2. Das Anerbieten des Kaisers, den Söldnern die Schlösser
Marchegk (Lf. U. Nr. 7), Potenburgk (Verzeichnis von 1455,
Nr. 35), Padn (Nr. 26), Potenstain (Nr. 29) und das Kasten¬
amt zu Wien bei dem Rotenturm zu versetzen, lehnen sie ab,
da dadurch der Landfrieden doch nicht herbeigeführt würde.
Wenn man das herzogliche Urbar und seine seit dem Jahre 1440
mit den einzelnen in dasselbe gehörenden Schlössern und Gütern
ins Auge faßt, gehören die oben angeführten Herrschaften wohl
zu den letzten, die von Friedrich noch nicht verpfändet worden
waren, und bedeutet das Anerbieten Friedrichs wohl den letzten
Trumpf der jämmerlichen, geistlosen Pumpwirtschaft jener Zeit.
Das Kastenamt in Wien kommt unter den Wiener Ämtern des
landesfürstlichen Urbars unter Albrecht V. (II.) noch nicht vor,
da es gewiß erst nach dem Privilegium Ladislaus’ vom 6. Juni
1453* 2) errichtet wurde.
r3. Würde der bisher nie zustande gebrachte Landfrieden
nicht erreicht, so sei zu erwarten, daß die Landesfeinde schon
*) Schlager, Wiener Sk. V, 172.
2) Rechte und Freiheiten der Stadt Wien, herausgegeben von Toma-
schek II, 82, Nr. CUT.