Full text: Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440 - 1463

Einleitung. 
I I 
enthält, obwohl die revolutionären Patrizier Bürgermeister Wolf¬ 
gang Holczer und seine hervorragendsten Agitatoren, die Rats¬ 
herren Dr. med. et chir. Hans Kirchaimer und Hans Odenakcher, 
sich auf die Handwerkerschaft als ihre Kerntruppe stützten; ein 
Hand werkerregiment in Wien zu gründen war also gewiß nicht 
ihre Absicht; in deutschen Städten wie in Frankfurt a. M. bestand 
ja tatsächlich, wenigstens zeitweilig, ein solches.1) Die frühere 
Wiener Ratspartei hatte die Handwerkerschaft in der Regel mit «Ge- 
nanntenstellen» abgespeist. Seit der Stadtordnung von 1526 lag dann 
das Wiener Stadtregiment tatsächlich allein in den Händen des 
Patriziats, die Handwerkerschaft war gesetzlich gänzlich aus¬ 
geschlossen. 
Was durch das Stadtrecht von 1526 Gesetz wurde: Ausschluß 
der Handwerker vom Rat ist trotz der Verfassungsurkunde von i3g6 
eigentlich schon Rechtsübung im 15. Jahrhundert gewesen. Der 
Aufstand von 1462 bringt sohin den mißlungenen Versuch, 
den Bestimmungen der Verfassungsurkunde von 1396 bezüg¬ 
lich der Handwerker: den dritten Teil des Rates zu bilden, 
also 6 Ratsstellen mit den Ihren zu besetzen, auch tat¬ 
sächliche Geltung zu verschaffen. Also keine Neuerung, 
sondern Rückkehr zu alten Verhältnissen, nicht Revolution, sondern 
Restruction. 
Mit der Haltung des Patriziats im Aufstande des Jahres 1462 
wollen wir uns näher beschäftigen. Wenn auch das Heer, die 
Streitkraft der Aufständischen in erster Linie Handwerksmeister, 
1 landwerksknechte und Studenten umfaßte, so waren doch, wie 
schon hervorgehoben, die Führer, Vorgeher, die später unter 
eigenem Rate und Bürgermeister die Autorität und gesetzliche 
Macht erlangten, Bürger, die auch zum Patriziate gehörten. Patrizier 
standen also gegen Patrizier in der Führung der Ereignisse. In 
der Absage der offiziellen Vertretung der Stadt Wien vom 5. Ok- 
r) Kriegk, Deutsches Bürgertum im Mittelalter, mit besonderer Beziehung 
auf Frankfurt a. M., Frankfurt 1868, und Kriegk, Frankfurter Biirgerzwiste und 
Zustände im Mittelalter, Frankfurt 1862; Schmollet-, Straßburg zur Zeit der 
Zunftkämpfe, Straßburg 1875, in Quellen und Forschungen, Bd. XI; Wilda, Das 
(lildenwesen im Mittelalter, Halle i83x, S. 288 ff.; Schönberg, Zur wirtschaflichen 
Bedeutung des deutschen Zunftwesens, Berlin 1868; Niibling, Die Reichsstadt 
Ulm am Ausgange des Mittelalters (1378-1556), 2 Bde, Ulm, 1907.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.