Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440—1463. 23g
sprachen.» Nach diesen Worten verstummte er. Man hätte nun
die Stimmungsäußerung der Österreicher sehen mögen, die den
Grafen wie einen Besiegten und Hinausgeworfenen beschimpften.
Kr ging nun hinaus zu den Großen in die Vorhalle, wo sie sich
versammelt hatten, erzählte ihnen von seiner erlittenen Schmach
und fragte sie um ihren Rat. Als ihm diese antworteten, daß
an dem Willen des Königs alles gelegen sei, begab er sich zu
der Schwester des Königs. Von ihr konnte er außer Iränen und
Wehklagen nichts herausbringen. Schon bemerkte er, daß in der
Burg von allen Seiten Bewaffnete auttraten. Er glaubte dem
Neide, der die Macht hatte, weichen zu sollen und zweifelte bei¬
nahe, aus der ihm feindlichen Stadt mit heiler Haut zu entkommen.
Sein Gefolge riet ihm, nachdem es die Neuigkeit erfahren hatte,
zur Flucht. Schweigend und einem Geistesabwesenden ähnlich,
begab er sich, von vier Grafen') begleitet, aus der Halle nach
seinem Wohnsitze. Der Markgraf Albrecht von Brandenburg
gewährte dem Fliehenden seinen Schutz, um ihn vor den Steinen
der Straße zu bewahren. Was die Hände nicht durchführen
konnten, leisteten die Zungen, die, von ihrer Freiheit Gebrauch
machend, gegen den Abwesenden beleidigende Flüche hervor¬
brachten. Die den Cilliern wohlgesinnte «Chronica der edlen
grafen von Cilli» berichtet:2) «und ward ausgericht durch ettlich
herrn in Österreich und nemblich durch die ritter herr Ulrich von
Einznig . . ., dass . . . graff Ulrich von Cilli zu Wienn in der
bürg sollt angefallen und zu todt erstochen sein worden». Der
König reiste zur Zeit der Eröffnung des Kremser Landtages zu
Ende Oktober — von Iglau aus setzte er durch Schriftstück vom
20. Oktober Zwölfer aus den vier Parteien als Anwälte für die
Zeit seiner Abwesenheit ein — zur Krönung nach Prag. In Prag
ist damals zwischen dem grafen Hansen von Hunyadi, guber-
nator zu Ungarn und herrn Görgen von Podebrath zw Pehem
und herrn Ulreich Eytzinger wider den von Cili ein haymliche
pintnus beschechen, dann es was wider sy, das er kunig Lasslawen
innhaben und regiern solt».3)
*) Es gab in Österreich ob der Enns die Grafen von Schaunberg und die
von Wallsee, in Österreich unter der Enns die Grafen von Maidburg.
2) Collectio monumentorum, herausg. von Hahn, II, 719.
3) Anon. Rauch 11.