Full text: Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440 - 1463

Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440—1463. 
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Am 16. Februar 1455 kam so recht die Beliebtheit zum 
Ausdrucke, der sich der junge König Ladislaus in der ganzen 
Stadt, nicht nur bei dem Patriziate, sondern auch bei den Hand¬ 
werkern erfreute. Ebendorffer1) erzählt uns von den Vor¬ 
bereitungen, die in Wien gemacht wurden, um den von Breslau 
heimkehrenden König feierlich zu empfangen. Man hatte ein 
Zelt in den Landesfarben Gold und Blau (aureo lasureo permixto) 
errichtet, die Handwerker von allen Brüderschaften, die sie 
Zechen nennen (artisani ex omnibus fraternitatibus, quas zechas 
vocant), bereiteten sich vor, mit ihren kostbaren Fahnen und 
Bannern, die Geistlichen mit den heiligen Reliquien ihm entgegen¬ 
zuziehen. Hätte nicht ein ungemein heftiger Regen, der von der 
Nacht her fortdauerte, alle Vorbereitungen zunichte gemacht, 
hätte Seine Hoheit einen Empfang gehabt, wie von keinem Kaiser 
in irgendeiner Stadt je gelesen wird. 
Mit der Herrlichkeit Eytzingers dauerte es nicht lange. Man 
kennt die Gründe seines Sturzes nicht, aber wohl schon in den 
ersten Monaten des Jahres 145 52) kehrte Graf Ulrich von Cilli 
an den Hof zurück. Die Vornehmsten, der Adel, die Männer 
des Volkes, alle begrüßten ihn,3) huldigten, priesen den Grafen, 
stritten sich um ihn, und die ihn einst so schmählich hinausge¬ 
worfen hatten, riefen ihn jetzt um so glänzender zurück. Als der 
Graf die Stadt von der einen Seite betrat, verließ sie Eytzinger 
mit seinem Anhang auf der entgegengesetzten, um in ein frei¬ 
williges Exil zu gehen, in freiwillige Verbannung. 
Ulrich des Grafen von Cilli Hegemonie bis zu seinem 
Tod (1455 Anfang bis 1456). 
Der wiederhergestellte Graf ließ nun die Anhänger Eytzin¬ 
gers in der Stadt, soweit sie diese nicht mit ihrem nunmehr ge¬ 
stürzten Anführer verlassen hatten, das volle Gewicht seines Zor¬ 
nes fühlen. Besonders schwer traf dieser Holtzer, der des Grafen 
Maitresse (amasiam) in Schrift oder Wort beleidigt hatte. Den 
Holtzer ließ der Graf foltern; dem späteren Bürgermeister drohte 
schon damals die Todesstrafe, der er mit Not entging. Holtzer zog 
q Pez II, $75. 
2) Gerard de Roo, Annales Habsp. 217. 
3) Aeneas Sylvius, An. Vind. II, 457. 
Schalk, l'uustrecht. 1®'
	        
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