Full text: Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440 - 1463

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Karl Schalk. 
Wann hatte sich nur ein glücklicherer Augenblick bieten 
können, solch kühnen Gedanken zu verwirklichen, als ihn der un¬ 
erwartete Tod des königlichen Jünglings und die zu erwartende 
/Uneinigkeit der Thronerben bot. Eytzinger scheint den Tod 
König Ladislaus’ förmlich vorausgeahnt zu haben, da er 
14 Tage vor dem Ausbruch der unheilvollen Krankheit unge¬ 
setzlich den Wiener Rat auflöste, um für alle Fälle sich der 
Autorität des Rates in der Haltung der Stadt zu sichern, wie er 
der des Adels gewiß war; von diesem Gewaltakt war bereits 
einmal die Rede. 
Erzherzog Albrecht handelte also klug im Interesse eigener 
Selbsterhaltung, aber auch in dem der Dynastie, als er diesen 
gefährlichen Mann am 5. März 1458 verhaften lieb, der erst am 
26. Oktober der Freiheit wiedergegeben wurde. Der Erzherzog 
mußte in Eytzinger seinen Nebenbuhler erblicken, denn auch er 
strebte nach der alleinigen landesfürstlichen Gewalt in beiden 
Erzherzogtümern mit der Residenz in der Wiener Burg. . • . ■ Die 
Situation für das Haus Habsburg war nach dem Tode des 
jungen Königs Ladislaus klar, nur die Tatenlosigkeit Kaiser 
Friedrichs schuf die Schwierigkeit. . . . Die Erbländer Österreich 
unter und ob der Enns waren Teile einer Erbmonarchie und es 
gab keine Wahl nach dem Tode eines Landesfürsten.1) ... Die 
Nachfolge war durch Hausgesetze und durch die lradition im 
Hause Habsburg geregelt. . . . Herrschte Uneinigkeit unter Thron¬ 
bewerbern, so war es doch vom Standpunkte der Dynastie selbst¬ 
verständlich, daß die mit der größten Autorität ausgestattete 
Persönlichkeit provisorisch die Regierungsgewalt ergriff und führte. 
In unserem Falle war die Autorität der b amilie unbedingt 
in der Person Friedrichs als Familienältesten und Kaisers vei- 
einigt. Die provisorische Regierungsführung präjudizierte ja nicht 
den Rechtsansprüchen der Mitbewerber. Nach den Ereignissen 
aber, die genug Veranlassung geboten hätten, vorzugehen, grill 
Friedrich keineswegs zu, sondern ließ den Dingen freien. Lauf. 
Es hätte unmittelbar zur ©narchie führen können, wenn sich nicht 
Eytzinger, obgleich mit ehrgeizigen Hintergedanken, der Sach¬ 
lage angenommen und eine 1 atsache geschaffen hätte, indem ei 
b ö 
i) Über die rechtliche Seite dieses Erbfolgestreites veröffentlichte Zeiß- 
berg eine seiner gründlichen, klaren Abhandlungen im Archive für österr. 
Geschichte, Bd. 58: «Der österreichische Erbfolgestreit 1457/58».
	        
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