Full text: Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440 - 1463

Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440—1463. 
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die Stände zu einem ungesetzlichen Tage berief, von dem er eine 
Regierung — tatsächlich nur ein provisorisches Exekutivkomitee 
— wählen oder ernennen lieli. Erst der Agnesen-Landtag schuf 
eine gesetzliche provisorische Regierung, die den Charakter 
eines Schiedsgerichtes über die Ansprüche der Mitglieder des 
Herrscherhauses einer Erbmonarchie annahm. 
Das Stammland der Monarchie eine Ständerepublik. 
Die oberste Autorität war also in den Händen einer 
ständischen Regierung und Österreich war damals fak¬ 
tisch bis zur Einigung der Prätendenten ein Ständefrei¬ 
staat. 
Erzherzog Albrecht fühlte wohl das Peinliche der Lage, 
verzichtete aber doch, und um die Situation abzukürzen, wenn 
auch nur vorläufig auf seine weitgehenden Pläne. 
Die Landschaft lud die drei Prätendenten zur Erzielung 
einer Einigung nach Wien ein. Da keiner derselben die Burg 
betreten durfte, die in Obhut des Niklas Drugsecz war, mußten 
für die allerhöchsten Herrschaften Privatwohnungen besorgt 
werden. Am 3. Mai 1458') schrieb die Stadt diesbezüglich an 
den Kaiser: «So haben wir auch Ewern k. Gn. und Ewrer 
Gnaden gemahel, die Römisch kaiserin, unser allergnedigisten 
frawen mit herberg fürgesehen: Ewr K. Majestät zu Petern 
dem Strasser und unser genedigiste frawn, die kaiserin zu 
hern Hansen Steger und nachdem daz unser genediger herr 
herezog Ludweig von Pairn nachent pey Ewrn Gnaden sein möcht, 
als Ewr Gnad mit mir, dem burgermaister verlassen hat, so 
haben wir Seinen Gnaden herberg geben in des Kornmessen 
haws gegen Ewr Gnaden herberg über . . .» 
Am i3. Mai 1458 traf der Kaiser mit seiner Gemahlin von 
Wiener-Neustadt, mit dem Heiligtum und Prozession schön emp¬ 
fangen, in Wien ein. Erzherzog Albrecht war schon in Wien 
von früher her im Praghause, auch Erzherzog Sigismund 
befand sich in Wien. Der Kaiser traf mit den Erzherzogen im 
Marschalichhause zusammen. Die Verhandlungen zogen sich in 
die Länge. Da suchten die Erzherzoge durch einen Gewaltstreich 
die Angelegenheit zu einem Abschlüsse zu bringen. «An suntag 
r) Copeyb. 143. Nr. LXXIX. An. Rauch, 28..
	        
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