Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440—1463.
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die Stände zu einem ungesetzlichen Tage berief, von dem er eine
Regierung — tatsächlich nur ein provisorisches Exekutivkomitee
— wählen oder ernennen lieli. Erst der Agnesen-Landtag schuf
eine gesetzliche provisorische Regierung, die den Charakter
eines Schiedsgerichtes über die Ansprüche der Mitglieder des
Herrscherhauses einer Erbmonarchie annahm.
Das Stammland der Monarchie eine Ständerepublik.
Die oberste Autorität war also in den Händen einer
ständischen Regierung und Österreich war damals fak¬
tisch bis zur Einigung der Prätendenten ein Ständefrei¬
staat.
Erzherzog Albrecht fühlte wohl das Peinliche der Lage,
verzichtete aber doch, und um die Situation abzukürzen, wenn
auch nur vorläufig auf seine weitgehenden Pläne.
Die Landschaft lud die drei Prätendenten zur Erzielung
einer Einigung nach Wien ein. Da keiner derselben die Burg
betreten durfte, die in Obhut des Niklas Drugsecz war, mußten
für die allerhöchsten Herrschaften Privatwohnungen besorgt
werden. Am 3. Mai 1458') schrieb die Stadt diesbezüglich an
den Kaiser: «So haben wir auch Ewern k. Gn. und Ewrer
Gnaden gemahel, die Römisch kaiserin, unser allergnedigisten
frawen mit herberg fürgesehen: Ewr K. Majestät zu Petern
dem Strasser und unser genedigiste frawn, die kaiserin zu
hern Hansen Steger und nachdem daz unser genediger herr
herezog Ludweig von Pairn nachent pey Ewrn Gnaden sein möcht,
als Ewr Gnad mit mir, dem burgermaister verlassen hat, so
haben wir Seinen Gnaden herberg geben in des Kornmessen
haws gegen Ewr Gnaden herberg über . . .»
Am i3. Mai 1458 traf der Kaiser mit seiner Gemahlin von
Wiener-Neustadt, mit dem Heiligtum und Prozession schön emp¬
fangen, in Wien ein. Erzherzog Albrecht war schon in Wien
von früher her im Praghause, auch Erzherzog Sigismund
befand sich in Wien. Der Kaiser traf mit den Erzherzogen im
Marschalichhause zusammen. Die Verhandlungen zogen sich in
die Länge. Da suchten die Erzherzoge durch einen Gewaltstreich
die Angelegenheit zu einem Abschlüsse zu bringen. «An suntag
r) Copeyb. 143. Nr. LXXIX. An. Rauch, 28..