Full text: Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440 - 1463

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Karl Sbhalk. 
Tiernstain [Dürenstein (38)] und auch 
von zerung wegen auf andern geslossen 
sind schuldig worden»....... 58 Pfd. 5 sol. 25 den. 
Bringet alles vorgeschriben sein innemen in 
Gold: go782 Ung., 164 Rhein, fl., in Münze 31x504 Pfd. 5 sol. 18 den. 
Betrachten wir diese Übersicht über die Einnahmen, so finden 
wir zunächst die ordentlichen Einnahmen nur auf eine einzige Post 
eingeschränkt: Nr. 3. Die ordentlichen Einnahmen bilden in dieser 
Hubmeisterrechnung nur mehr 3g-75 °/Q der reinen Einnahmen, 
während unter Berthold von Mangen in der Finanzperiode 1430 
bis 1433 die ordentlichen Einnahmen 6o'j8°/0, im Finanzjahre 
1434 allerdings nur 57’63 0/o, aber im J. 1435 doch wieder 6i-g°/0 
der Gesamteinnahmen gebildet haben. Die Posten 6 und 7 sind 
der Niederschlag des großen politischen Ereignisses, daß Al- 
brecht II. in den Jahren 1437 —1438 aus einem Herzoge der 
Stammlande und Markgrafen von Mähren auch König der Böhmen, 
Ungarn und Deutschen geworden war. Mit seinem Tode änderten 
sich die Verhältnisse gründlich. Selbst wenn sein nachgeborner 
Sohn Ladislaus von den Böhmen und Ungarn zum Könige ge¬ 
wählt wurde, war die Trennung der Verwaltung der böhmischen 
Ländergruppe von der ungarischen und von der der Stammlande 
selbstverständlich und die Rechnung der Hubmeister, die unter 
Eyczinger eine österreichische, beinahe im Sinne des Franciscei- 
schen Österreich 1806 —1866 geworden war, mußte wieder in 
den bescheidenen Rahmen einer solchen der Stammlande zurück¬ 
kehren. Dabei befand sich K. Friedrich unter Einfluß der feind¬ 
seligen Haltung Böhmens und Ungarns in der schwierigsten finan¬ 
ziellen Lage. Wir haben gesehen, wie ein Teil der wichtigsten 
und normal einzig in Frage kommenden ordentlichen Einnahmen, 
das Gesamturbar, die Staatsdomänen, in den Jahren 1438—1442 
fast zur Gänze verpfändet werden mußte. Unberechenbaren Aus¬ 
gaben standen ungenügende ordentliche Einnahmen gegenüber 
und die einzige moralisch zu rechtfertigende Maßregel zur Be¬ 
schaffung der dem Lande nötigen Geldmittel wäre nur in der 
Schaffung einer regelmäßigen jährlichen, gerechten, alle Stände 
des Landes, nicht allein die armen Holden, die bäuerlichen Unter¬ 
tanen treffenden Einkommensteuer gelegen gewesen; es hätten 
auch die Bürger in den Städten und Märkten, die von den privi-
	        
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