Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440—1463.
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Am 4. Dezember sollte der Kaiser die Burg verlassen. Zwischen
Erzherzog Albrecht und dem König von Böhmen war auch ver¬
einbart, daß die Kaiserin mit dem jungen Prinzen nach Wiener-
Neustadt abziehe. Auch damit waren Holtzer und Genossen nicht
einverstanden. Es schien ihnen hart, den Kaiser frei ziehen zu
lassen, ohne daß man an ihm und seiner Umgebung sein Mütchen
gekühlt hatte. Da sie aber erkannten, daß sie gegen das Über¬
einkommen zwischen Erzherzog Albrecht und dem König von
Böhmen nicht auftreten könnten, wendeten sie ihren Sinn der Plün¬
derung des Bürgergutes zu, des Hausrates und all dessen, was noch
übrig geblieben war, obwohl der Erzherzog dies in dem Ver¬
trage ausdrücklich als verboten erklärt hatte. In der Nacht gingen
sie an die Arbeit, stahlen die Sänften und ließen nicht einmal
die Nägel an der Wand in Ruhe, nahmen auch Mundvorrat weg
und versaufen, was von dem schon vorher geraubten Wein noch
übrig geblieben war. So erging es den Getreuen des Kaisers.
Der Kaiser verließ die Burg am 4. Dezember1) unter dem
Schutze Victorins, des Sohnes des Königs von Böhmen, der ihm
auch ein Pferd beistellte, da alle kaiserlichen Pferde vom Holtzer
abgefangen worden waren. In der Nacht vom 4. auf den 5. De¬
zember kam es zu einer dritten Plünderung:•) Nam Wolfgangus
Holtzer et qui suarum partium erant, eadem nocte et per dies
sequentes non cessarunt domos eorum civium, qui cum Caesare
abscesserant, penitus expoliare et ea, quae antea intacta reliquerant,
deportare. Als am folgenden Tage (5. Dezember) der Erzherzog
sie zur Rechtfertigung nach Korneuburg berief, erklärten sie, sie
täten das mit vollem Rechte, da der Kaiser noch nicht den Ver¬
trag unterzeichnet hätte. Am 26. Dezember 1462 endlich über¬
ließen die Wiener die kaiserliche Burg dem Erzherzog
Albrecht.
Erzherzog Albrecht, dem die Wiener Bürger am 26. De¬
zember 1462 den Treueid geschworen hatten, schrieb für den
*) «Zw Grossen Kntzesdorff waren der Roetnisch und der kunig von Peh¬
men pei einander drei tag [bis zum 8. Dezember]. Darnach nam Urlaub der künig von
dem kaiser und zach mit seinem volkh haem in sein land und der Römisch kaiser
zach gen Pruck auff der Leita und darnach in die Newnstatt. Anon. bei Rauch, 98.
2) Hinderbach I. c. 663. Ausdrücklich werden die begangenen Gewalt¬
tätigkeiten auf Wolfgang Holtzer und seinen Anhang zurückgeführt.
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Das Jahr 1463.