Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440—1463.
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I )ie nach derselben Richtung ziehenden Urteile Ebendorffers und des
Grafen Ulrich von Cilli werden an späterer Stelle gebracht werden.
So viel wird sich ergeben, dal.) die Schuld an Eyczinger und die
an Schlick, für die Eyczinger die Bürgschaft übernahm, es waren,
die geradezu die Finanznot der nächsten Jahre, der ersten Vor¬
mundschafsjahre Kaiser Friedrichs III. über Ladislaus Posthumus,
bestimmen und veranlassen. Angesichts der schwierigen Finanz¬
lage des Landes ist es begreiflich, dalj die niederösterreichischen
Landtage seit dem Ableben K. Albrechts II. sich an erster Stelle
mit ihr als Hauptgegenstand der Tagesordnung befassen.
Dem in Wien am 17. April 1440') zusammengetretenen Land¬
tage bringt K. Friedrich an, dalj er, «als sy in zu ainem Verweser
aufgenomen hätten», dem Lande ein Darlehen von 12.000 rhein.
Gulden gegeben und dafür die Verpfändung der Herrschaften
Kallnperg und Krewtschenstein begehrt habe, allein die Pfleger
derselben weigerten sich, ihm damit pflegweise zu huldigen und
gehorsam zu sein, so daß er mit seinem Darlehen noch unversorgt
sei. Die Stände antworten ihm, daß er «noch ettwevil jar vor
sich habe, bis der junge herr (Ladislaus) zu seinen beschaiden
jaren kumbt»; in welcher Zeit er dieses Anlehens oder künftigen
Darlehens von den Renten, Nutzungen und Gülten des Landes
«cnvollen» (gänzlich) und ohne Abgang bezahlt werden kann.
Eyczinger, der sein ganzes Geld im Lande Österreich und
aus seinen amtlichen Stellungen heraus verdient hatte, war ängstlich
bemüht, sein, teilweise wenigstens, mit zweifelhaften Mitteln er¬
worbenes Gut nicht im Interesse des Landes zu verlieren. Vor allem
machte ihm seine Bürgschaft über 20.000 fl. dem Caspar Schlick
gegenüber Sorge. In seinem Absagebriefe vom 12. Mai 1441 an
den Rom. König Friedrich2) weist er daraufhin, daß diese Summe
hätte an «Unser Frauentag der Lichtmess nagst vergangen zway
der Kriegsdienst brachte Dir keine Beute ein, das Gerücht meldet von keinem
Schatz, den Du gefunden. Woher bist Du also so plötzlich reich geworden?
Doch, ich habe es. Du warst der Einnehmer der öffentlichen Gelder, hast das
I lubmeisteramf innegehabt, alles Silber und Gold des Landes ging durch deine
Hände. Ist es ein Wunder, wenn Dir der Rost in den Händen zurückblieb?
Ich halte Dich fest. Ich habe es. Durch den Diebstahl öffentlichen Gutes hast
Du Dich bereichert. Was Andern den Tod bringt: der Unterschleif, Dich
hat er zum Herrn gemacht.» Eine Übersetzung dieser Stelle mit Anmerkungen
gab Th. Ilgen in Leipzig 1889 heraus.
1) An. Vind. von Kollar 11,837—842, Nr. III.
2) ebenda II, 878 ff., Nr. XX.