Full text: Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440 - 1463

Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440—1463. 
23 
I )ie nach derselben Richtung ziehenden Urteile Ebendorffers und des 
Grafen Ulrich von Cilli werden an späterer Stelle gebracht werden. 
So viel wird sich ergeben, dal.) die Schuld an Eyczinger und die 
an Schlick, für die Eyczinger die Bürgschaft übernahm, es waren, 
die geradezu die Finanznot der nächsten Jahre, der ersten Vor¬ 
mundschafsjahre Kaiser Friedrichs III. über Ladislaus Posthumus, 
bestimmen und veranlassen. Angesichts der schwierigen Finanz¬ 
lage des Landes ist es begreiflich, dalj die niederösterreichischen 
Landtage seit dem Ableben K. Albrechts II. sich an erster Stelle 
mit ihr als Hauptgegenstand der Tagesordnung befassen. 
Dem in Wien am 17. April 1440') zusammengetretenen Land¬ 
tage bringt K. Friedrich an, dalj er, «als sy in zu ainem Verweser 
aufgenomen hätten», dem Lande ein Darlehen von 12.000 rhein. 
Gulden gegeben und dafür die Verpfändung der Herrschaften 
Kallnperg und Krewtschenstein begehrt habe, allein die Pfleger 
derselben weigerten sich, ihm damit pflegweise zu huldigen und 
gehorsam zu sein, so daß er mit seinem Darlehen noch unversorgt 
sei. Die Stände antworten ihm, daß er «noch ettwevil jar vor 
sich habe, bis der junge herr (Ladislaus) zu seinen beschaiden 
jaren kumbt»; in welcher Zeit er dieses Anlehens oder künftigen 
Darlehens von den Renten, Nutzungen und Gülten des Landes 
«cnvollen» (gänzlich) und ohne Abgang bezahlt werden kann. 
Eyczinger, der sein ganzes Geld im Lande Österreich und 
aus seinen amtlichen Stellungen heraus verdient hatte, war ängstlich 
bemüht, sein, teilweise wenigstens, mit zweifelhaften Mitteln er¬ 
worbenes Gut nicht im Interesse des Landes zu verlieren. Vor allem 
machte ihm seine Bürgschaft über 20.000 fl. dem Caspar Schlick 
gegenüber Sorge. In seinem Absagebriefe vom 12. Mai 1441 an 
den Rom. König Friedrich2) weist er daraufhin, daß diese Summe 
hätte an «Unser Frauentag der Lichtmess nagst vergangen zway 
der Kriegsdienst brachte Dir keine Beute ein, das Gerücht meldet von keinem 
Schatz, den Du gefunden. Woher bist Du also so plötzlich reich geworden? 
Doch, ich habe es. Du warst der Einnehmer der öffentlichen Gelder, hast das 
I lubmeisteramf innegehabt, alles Silber und Gold des Landes ging durch deine 
Hände. Ist es ein Wunder, wenn Dir der Rost in den Händen zurückblieb? 
Ich halte Dich fest. Ich habe es. Durch den Diebstahl öffentlichen Gutes hast 
Du Dich bereichert. Was Andern den Tod bringt: der Unterschleif, Dich 
hat er zum Herrn gemacht.» Eine Übersetzung dieser Stelle mit Anmerkungen 
gab Th. Ilgen in Leipzig 1889 heraus. 
1) An. Vind. von Kollar 11,837—842, Nr. III. 
2) ebenda II, 878 ff., Nr. XX.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.