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Kurl Schalk.
«Auf dem landtayding, so zu Wien geschehen ist zu
pfingten»') — Pfingstsonntag fiel auf den 4. Juni2) wurde
die bei K. Friedrich eingelangte «besigelte beredzetl» Ulr. Eyczingers
mit der Absage zur Kenntnis gebracht »darauf haben wir uns
die lantschaft underredt, ob Ewern kunigclichen Gnaden geviel,
so bedunkt uns, das wir dye landleut unser potschaften dem
Eyczinger tete und an in begerten, das er sich an verziehen her¬
fügte, so wolten wir unsern Geis tun und mit im reden, das die
Sachen lautter gehört solt werden. Wurde dann icht verstanden,
das im Ewr kunigliche Genad icht pflichtig wer und wes der
benant Eyczinger Ewr kuniglich Genad darinn auch vertragen
solt, das das also beschech und auch er, und die er mit im
pringen wurde, nach notturfft geleit wurden und solh söldner
und des Eyczinger Sachen erlegt wurden, so wer zu hoffen, durch
die andern widersachen des lands dester gütlicher zu körnen»,
ln der Antwort des Königs Friedrich als Vormund des Königs
Ladislaus auf der Landleute Rat und Begehren erklärt er seine
Bereitwilligkeit, die Geldschuld an die Söldner, «die sich da als
auf 40.000 gülden» belaufe, zu entrichten, verlangt jedoch für
diese Summe «und auch umb ander gelt, das bey 3o.ooo gülden
pringt», versorgt zu werden, dadurch, «das im darumb die klainat,
golt und Silbergeschirr, so in dem sagrer in der purgk hie zu
Wienn ligend» ingegeben und verpfändet werden, so daß er, wenn
er für die Geldschuld aus den Nutzungen und Renten des
Fürstentums nicht befriedigt werden könnte und das Geld brauchte,
die Gewalt haben sollte, «das egemelte Silbergeschirr mit wissen
ze verkumern» (verkümmeln). Sollte er darin ein Übermaß über
seine Forderung erhalten, fällt diese zugunsten des Königs
Ladislaus. «Wer aber das Kunig Fridreich darinn icht abgang
wurde haben», daß ihm das an anderen Enden erstattet würde,
«aber das gülden kreutz, das heiltum und der guidein pecher,
J) An. Vinci. II, 899 — 986, Nr. XXVII—XLVI.
2) Die Landtage dauerten in der Regel mehrere l äge, manche auch einige
Wochen, es gab also damals schon Sessionen. Der Ort der Landtage wechselte
wie die Versammlungslokale in Kirchen, Klöstern und auch Privathäusern. Unge¬
setzliche, ohne oder auch gegen Wunsch des Landesfürsten abgehaltene, teilweise
Rumpflandtage, tagten eventuell auf Schlössern. Das definitive Landhaus in
Wien stammt erst aus dem 16. Jahrhundert; Mayer, Das niederösterr. Landhaus
in Wien 1513—1848. Wien, 1904. Vgl. Unger, Geschichte der deutschen Landstände,
Hannover 1844.