Full text: Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440 - 1463

Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1.140—1463. 
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oder richtiger unterlassene kaiserliche Ililte tranz unyenüyend war. 
Es lag daher nahe, ist begreiflich und sehr entschuldbar, wenn 
die Stadt mit dem Stärkeren, wenn dieser auch durchaus nicht 
politisch idealistisch oder auch nur moralisch war, Auskommen 
und Frieden suchte. Wollte die der Not und dem Hunger aus- 
gelieferte Stadt aber Frieden haben vor dem Adel, so mußte sie 
sich an dessen Führer, den Erzherzog Albrecht, anschließen und 
folgerichtig dem Kaiser, der ihr nicht half oder helfen konnte, 
absagen. Zweiundzwanzig Jahre, seit 1440,1) hatte die Stadt Wien 
auf die Betätigung der Regierungsweisheit Friedrichs geduldig, 
aber vergeblich gewartet. 
Nach der gemeindepolitischen Seite wurde die zahlreichste 
wirtschaftliche Schichte der Stadt, die Handwerkerschaft, syste¬ 
matisch vom herrschenden Patriziat an ihrer gesetzlichen Ver¬ 
tretung im Rat gehindert. Ob die Klage der Handwerker, daß 
der Rat sie bei der Steuerbemessung ungerecht benachteiligte, 
berechtigt war, können wir nicht nachprüfen. Sie konnten aber 
zu einer Verwaltung kein Vertrauen haben, über die ihnen jede 
Kontrolle fehlte. So gerecht aber ihre Forderungen nach einem 
gleichen Maße im politischen Leben waren, schadete der Sache, 
daß die Wahl der Sachwalter die unglücklichste war, die man 
toristisch für den Kaiser ist nachfolgendes Räsonnement im Tagebuch (1. c. 587) 
dos Kaisers Friedrich: «Österreich sach — Nach dem und ich mich hab muessen 
verschreiben wider alt herkomen, gebonhait und gerechtikait gegen den vir 
Parteien. Nu habent si von denselben verschreiben getreten. Nach dem und ich 
mich anders hab muessen verschreiben aber gegen den benanten parteien von 
solber regirung wegen, der si mich nu nachmalen aufgesagt haben mit irem prieff, 
der noch vorhanden ist. Dann die neuer Verschreibung die elter abnimmt und der 
neuer pin ich ledig gesagt, hof ich, [ich] sei ir nu aller ledig. Sie habent die 
prieff all noch. Nun si hieten mir die neuer Verschreibung gern wider gehn, ich 
hab es umbgangen, das ich ir nicht genomen hab.» Mit so ränkevoller, klein¬ 
licher Sophistik konnte der Kaiser in den gewaltigen Zeitumständen zu keinem 
erfreulichen Resultate kommen. 
z) Der Eid, den die Stadt im Jahre 1443 Friedrichen schwur, und zwar die 
Bürger und die Ratsherren besonders, teilweise unleserlich im Buch der Eide, 
Wiener Stadtarchiv, fol. 1. Daselbst auch: «Ir wert swern, daz ir unserm 
genedigen herren herezog Friedrichen, herezogen zu Österreich etc. als ainem 
Verweser nach innhaltung der Verschreibung getrew und gewßrtig seit, seinen 
und der stat frumen ze trachten etc.», also noch vor dessen Wahl zum römischen 
Könige 1440. Vgl. über das Typische in dem Aufstande Oppenheimer, Der 
Staat, in Martin Buber, Die Gesellschaft XIV, XV, S. 141, und Landauer, Die 
Revolution ebenda XIII, 36—50.
	        
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