Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1.140—1463.
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oder richtiger unterlassene kaiserliche Ililte tranz unyenüyend war.
Es lag daher nahe, ist begreiflich und sehr entschuldbar, wenn
die Stadt mit dem Stärkeren, wenn dieser auch durchaus nicht
politisch idealistisch oder auch nur moralisch war, Auskommen
und Frieden suchte. Wollte die der Not und dem Hunger aus-
gelieferte Stadt aber Frieden haben vor dem Adel, so mußte sie
sich an dessen Führer, den Erzherzog Albrecht, anschließen und
folgerichtig dem Kaiser, der ihr nicht half oder helfen konnte,
absagen. Zweiundzwanzig Jahre, seit 1440,1) hatte die Stadt Wien
auf die Betätigung der Regierungsweisheit Friedrichs geduldig,
aber vergeblich gewartet.
Nach der gemeindepolitischen Seite wurde die zahlreichste
wirtschaftliche Schichte der Stadt, die Handwerkerschaft, syste¬
matisch vom herrschenden Patriziat an ihrer gesetzlichen Ver¬
tretung im Rat gehindert. Ob die Klage der Handwerker, daß
der Rat sie bei der Steuerbemessung ungerecht benachteiligte,
berechtigt war, können wir nicht nachprüfen. Sie konnten aber
zu einer Verwaltung kein Vertrauen haben, über die ihnen jede
Kontrolle fehlte. So gerecht aber ihre Forderungen nach einem
gleichen Maße im politischen Leben waren, schadete der Sache,
daß die Wahl der Sachwalter die unglücklichste war, die man
toristisch für den Kaiser ist nachfolgendes Räsonnement im Tagebuch (1. c. 587)
dos Kaisers Friedrich: «Österreich sach — Nach dem und ich mich hab muessen
verschreiben wider alt herkomen, gebonhait und gerechtikait gegen den vir
Parteien. Nu habent si von denselben verschreiben getreten. Nach dem und ich
mich anders hab muessen verschreiben aber gegen den benanten parteien von
solber regirung wegen, der si mich nu nachmalen aufgesagt haben mit irem prieff,
der noch vorhanden ist. Dann die neuer Verschreibung die elter abnimmt und der
neuer pin ich ledig gesagt, hof ich, [ich] sei ir nu aller ledig. Sie habent die
prieff all noch. Nun si hieten mir die neuer Verschreibung gern wider gehn, ich
hab es umbgangen, das ich ir nicht genomen hab.» Mit so ränkevoller, klein¬
licher Sophistik konnte der Kaiser in den gewaltigen Zeitumständen zu keinem
erfreulichen Resultate kommen.
z) Der Eid, den die Stadt im Jahre 1443 Friedrichen schwur, und zwar die
Bürger und die Ratsherren besonders, teilweise unleserlich im Buch der Eide,
Wiener Stadtarchiv, fol. 1. Daselbst auch: «Ir wert swern, daz ir unserm
genedigen herren herezog Friedrichen, herezogen zu Österreich etc. als ainem
Verweser nach innhaltung der Verschreibung getrew und gewßrtig seit, seinen
und der stat frumen ze trachten etc.», also noch vor dessen Wahl zum römischen
Könige 1440. Vgl. über das Typische in dem Aufstande Oppenheimer, Der
Staat, in Martin Buber, Die Gesellschaft XIV, XV, S. 141, und Landauer, Die
Revolution ebenda XIII, 36—50.