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Karl Schalk.
jll. Die Landesfeinde seit dem Tode König Al-
brechts II., 1439, bis zum Ausbruch des Bürger¬
krieges im J. 1461. Absage Erzh. Albrechts VLj
Über die Heeresverfassung der damaligen Zeit vgl. Erben,
Das Aufgebot Herzog Albrechts V. von Österreich, in Mitteilungen
des Inst. f. ö. G. XXIII, 256fr. Über die Waffen Jahns, Trutz¬
waffen.
Albrecht II., als Herzog von Österreich V., starb
am 17. Oktober 1439; erst nach seinem Tode am 22. Februar 1440
wurde sein einziger Sohn Ladislaus, Posthumus zubenannt, geboren.
Albrecht II. hatte zum Vormunde des zu Erwartenden letztwillig
Seinen Vetter Herzog Albrecht VI.,1) den Herzog von Krain, Mark¬
grafen von Istrien, Herrn der Stadt Triest und Besitzer der öster¬
reichischen Vorlande (Breisgau) bestimmt. Allein nicht Al¬
brecht VI. konnte, den Bestimmungen Albrechts II. entsprechend,
die Vormundschaft übernehmen, sondern sein älterer Bruder, der
Herzog von Steiermark und Kärnten, Friedrich V; seit 1440 deutscher
König, als solcher IV. und seit 1452 römischer Kaiser, als solcher der
III. seines Namens. Er hat die Vormundschaft an sich zu reißen ge¬
wußt.2) Dieser Umstand ist für die Stammlande Österreich ob und
unter der Enns und die Stadt Wien zum Verhängnis geworden und
ist auch in letzter Linie der Grund gewesen, daß die stets loyale
Bevölkerung dieser Stadt zum Aufstande mit all seinen traurigen
Folgen gereizt wurde. Es war «der Fluch der bösen Tat, die fort¬
zeugend Böses gebären mußte». Das Außerachtlassen eines letzten
Willens ist solch eine böse Tat. Dieser Friedrich mit seiner langen
Regierungszeit besaß zwar neben großer Geldgier auch den Ehr-
1) Elisabeth, Witwe nach Albrecht V. (II.), gibt am 10. April 1440 die
Geburt ihres Sohnes Ladislaus bekannt, der nach «geschafft» Albrechts, «unz
er zu seinen beschaidnen jarn gekommen (bis zum 16. Jahre) in dem kurtigreich zu
Hungern soll gezogen und gehalten werden». Sie ernennt während dessen Minder¬
jährigkeit zum «gerhaben und Verweser des furstenthumb Österreich oberhalb
und nyderhalb der Ens» den Herzog Albrecht (VI.) von Österreich (An. Vind.
v. Kollar II, 834—837, Nr. II); jetzt QuGStW. I/7, 149, Nr. 14.844.
2) Elisabeth übergab die Vormundschaft an Friedrich am 23. August 1440
(An. Vind. II, 845 ff., Nr. 17); sie hoffte, Friedrich werde sie heiraten. (Eben-
dorffer in Fez II, 86S). Elisabeth starb Weihnachten 1442.