Full text: Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440 - 1463

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Karl Schalk. 
in Bewegung setzte. Er war der Protektor anderer kleinerer Fehde¬ 
unternehmungen niederösterreichischer eingeborner Adeliger (Raub¬ 
ritter) einerseits, wie fremder, meist ßechischer, zum Teil adeliger 
Söldnerführer (Räuber im Sinne von Masnadieri) anderseits. Die 
Österreicher brachen Fehden vom Zaun, indem sie für Vermögens¬ 
ansprüche, die auf dem Rechtswege nicht realisierbar schienen, 
an das Faustrecht appellierten und dem Landesfürsten regelrecht 
und gesetzmäßig «absagten»; die Fremdlinge aber griffen gerne zu 
den Waffen gegen ihre früheren Herren, um unbefriedigte Sold¬ 
forderungen durchzusetzen. Angrenzend im Wirkungskreis Pan- 
gracz’ nach Westen wirkte ein Mitglied des mährischen Hochadels, 
Herr Johann von Vöttau und Leuchtenburgk, im Volksmund 
der «Vetauer», der ebenfalls als Gönner einer Anzahl kleinerer 
niederösterreichischer beutelustiger Adeliger sich betätigte, und 
später traten als bedeutende Matadore unter den Quälern, Be¬ 
drückern und Belästigern der arbeitenden, wertvollen, weil Werte 
schaffenden, Stände des Landes, der Arbeiter, Bauern und Bürger,') 
auch noch ein Leche, Ledwenko von Remenov (Rukchenaw), 
und ein Österreicher, Gamaret Fronauer, in den Vordergrund. 
Die Taten und Leistungen aller dieser Schnapphähne, die die 
Signatur jener Zeit des Faustrechts und Raubrittertums5) bildeten, 
und die zu bändigen K. Friedrich IV. (III.) nicht den Mut und 
nicht die Macht, auch nicht die finanzielle Opferwilligkeit besaß, 
sollen im angegebenen Rahmen erzählt werden. 
Wir beginnen mit dem Großkriege gegen Ungarn. 
1. Kriege mit Ungarn als Staat. 
Die Königin Elisabeth von Ungarn war gesegneten Leibes 
Witwe geworden; ihr verstorbener Gemahl hatte, falls sie einen 
rapinis infestain fecit. Mutuis isti (er und Peter Komoravsky) sese odiis ac 
praeliis iinpetebant niutui quoque rapinis utebantur. Sed ad fratres redeamus» . . . 
*) Ebendorffer (Pez 11,892): «Sic ergo, dum superbit impius tyrannus, 
praefocatur pauper, innocens extinguitur, egenus incenditur et natale soluiri, quod 
solet multa dulcedine suos sibi alumnos nectere, vastatur, depopulatur, confundi- 
tur, laceratur et forensium praedis exponitur.» 
z) Eccardus, Gesell, d. niedern Volkes in Deutschland I, 354, Kapitel: 
Soziale Ursachen des Raubrittertums mit Polemik gegen Justus Möser, «Von der 
großen Kunst». Das Faustrecht charakterisiert Goethe, Reinecke Fuchs, achter 
Gesang: «Es läßt sich ein jeder Alles zu und will mit Gewalt die Andern 
bezwingen».
	        
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