Full text: Der Verfassungsgerichtshof

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Geschäftsordnung des Vers. G. H. 
des Präsidenten ist die gleiche wie die des Präsidenten des 
Verwaltungsgerichtshofes, die des Vizepräsidenten wie jene eines 
Senatspräsidenten beim Verwaltungsgerichtshof. 
(s) Bei den Verhandlungen und Sitzungen hat der Vize 
präsident seinen Sitz zur Rechten, der Referent zur Linken des 
Präsidenten; im übrigen nehmen sämtliche Mitglieder und die 
an deren Stelle tretenden Ersatzmitglieder ihre Sitze nach dem 
Lebensalter ein. 
si 27. An einer Entscheidung des Gerichtshofes über eine 
mündliche Verhandlung (Hauptverhandlung) dürfen nur die 
jenigen Stimmführer teilnehmen, die bei der Verhandlung un 
unterbrochen anwesend waren. 
8 28. Rechtsanwälte, die als Vertreter der Parteien auf- 
treten, sowie die von Behörden zu ihrer Vertretung entsendeten 
Organe haben bei Beginn der Verhandlung ihre Bevollmächti 
gung nachzuweisen, soweit diese nicht schon aus den Akten 
erhellt. 
8 29. w Der Vortrag der Referenten ist nicht an die 
den Mitgliedern zugesendete schriftliche Darstellung gebunden 
(8 19 GO.). Nach dem Vortrag des Referenten wird der 
antragstellenden Partei, sodann der Gegenpartei und nach dieser 
den etwa sonst Beteiligten das Wort erteilt. Befinden sich auf 
einer Seite mehrere selbständige, nicht gemeinsam vertretene 
Parteien, so bestimmt der Vorsitzende die Reihenfolge, in der 
sie zum Worte kommen. 
<2, In „gleicher Reihenfolge werden die Erschienenen zu 
weiteren Äußerungen zugelassen. 
§ 30. (1) Die Sitzungspolizei wird in der mündlichen Ver 
handlung (Hnuptverhnndlungl vom Präsidenten nach Maßgabe 
der Vorschriften der Zivilprozeßordnung (Strafprozeßordnungj 
und des 8 28 des Gesetzes gehandhabt. 
ls) Der Präsident ist berechtigt, in den nichtöffentlichen 
Sitzungen einen Stimmführer zur Sache oder zur Orduuug 
zu rufen. 
8 31. Zu jeder in den 88 6 und 7 des Gesetzes vor 
gesehenen Verhandlung oder Sitzung ist ein beeideter Schrift 
führer zuzuziehen.
	        
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