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lieber Frauenemancipakion.
der Frauen", deren Leiter gleichwie beinahe alle bedeutenden Redner
Frauen waren. Doch hatten sich auch Männer in großer Zahl
ihnen angeschlossen, darunter einige der hervorragendsten Führer
in der verwandten Sache der Negeremancipation. Es wurden don
ein allgemeines und vier specielle Comitö's eingesetzt, um die An¬
gelegenheit bis zur nächsten Jahresversammlung fortzuführcn.
Nach dem Bericht der Xa^v-Vorlr Iribuna waren über
tausend Personen die ganze Zeit hindurch zugegen, und „wenn ein
größerer Raum zur Verfügung gestanden wäre, hätten noch viele
Tausende der Versammlung beigewohnt". Der Raum war „von
Anfang an überfüllt von aufmerksamen und teilnehmenden Zu¬
hörern". Was die Qualität des Gesprochenen betrifft, so haben
die Vorgänge in dieser Versammlung den Vergleich mit keiner
anderen uns bekannten Volksbewegung zu scheuen, die in England
oder Amerika stattgefunden hat. Nur sehr selten ist der Antheil,
welchen Phrase und Schönrednerei an den Kundgebungen in öffent¬
lichen Versammlungen haben, so gering, der Antheil der ruhigen Ein¬
sicht und Vernunft so beträchtlich ausgefallen. Der Erfolg der Ver¬
sammlung war in jeder Hinsicht ermuthigend für die, welche sie
einberufen hatten, und dieselbe ist wahrscheinlich bestimmt, eine der
folgenreichsten unter den politischen und socialen Reform-Bewegungen
einzuleiten, welche das verheißungsvollste Merkmal unserer Zeit sind.
Daß die Urheber dieser neuen Bewegung sich auf den Boden
von Principien stellen und sich nicht scheuen, dieselben in ihrem
weitesten Umfange ohne Achselträgerei oder Compromißsucht zu be¬
kennen, geht aus den Resolutionen hervor, welche die Versammlung
angenommen hat und welche wir zum Theil hier folgen lassen. Sie
lauten dahin:
„Daß jedes menschliche Wesen im reifen Alter und seit einer
entsprechenden Zahl von Jahren im Lande ansässig, welches den
Gesetzen zu gehorchen verpflichtet ist, auch auf eine Stimme bei
deren Erlaß ein Recht hat; daß jede solche Person, deren Eigen¬
thum oder deren Arbeit besteuert wird zum Zwecke der Erhaltung
der Regierung, auch auf einen directen Antheil an derselben
Anspruch hat; daß mithin die Frauen Anspruch haben auf das
Stimmrecht und auf die Wählbarkeit zu Aemtern .... und daß
jede Partei, welche sich rühmt, die Humanität, die Civilisation und
den Fortschritt des Zeitalters zu vertreten, verpflichtet ist, Gleich¬
heit vor dem Gesetz ohne Unterschied des Geschlechtes oder der
Farbe auf ihre Fahnen zu schreiben; ferner daß bürgerliche und
politische Rechte keinen Geschlechtsuntcrschied kennen, und daß
daher das Wort „männlich" aus allen Verfassungsurkunden zu