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Die Arbeiterfrage.
die Gesellschaft nicht die Ursache dieser Unzulänglichkeit ist,
weil sie mit ihm keinen Handel geschlossen und ihm durch keinerlei
Zusage eine bestimmte Höhe der Arbeitsvergütung verbürgt hat.
Und, nachdem dieß zugegeben ist, betrachtet es der Verfasser als
eine weitere logische Folgerung, daß die Besitzenden nicht aus Rück¬
sicht auf die Interessen der Arbeiter in der ihren Neigungen ent¬
sprechenden vollkommen freien Verwendung ihres Eigenthums ge¬
stört werden dürfen. Sollte dieser Punkt als eine praktische Frage
auf Grund von Erwägungen der Nützlichkeit erörtert werden, so
würden sich wahrscheinlich zwischen Thornton's Ergebnissen und den
meinigcn nur geringe Abweichungen Herausstellen. Ich würde
ebenso entschieden, unv höchst wahrscheinlich nur mit denselben Ein¬
schränkungen wie er, für die freie Verfügung des Besitzenden über
sein Eigenthum einireten. Aber wir befinden uns jetzt auf apho¬
ristischem Boden, und so lange dieß der Fall ist, muß ich darauf
bestehen, daß aus den einmal aufgestellten Principien die Conse-
quenzen ohne jeden Vorbehalt gezogen werden. Was hat cs zu
bedeuten, daß, nach der Theorie unseres Autors, der Arbeitgeber
dadurch kein Unrecht begeht, daß er sein Capital in beliebiger
Weise verwendet, wenn dieselbe Theorie auch den Arbeiter be¬
rechtigt, ihn auf gesetzliche Weise zu einer anderen Verwendung
desselben zu nöthigen, — wenn die Arbeiter in keiner Weise aus dem
Rahmen der Gerechtigkeit (wie der Autor sie auffaßi) hcraustreten
würden, indem sie die Sache in ihre eigene Hand nähmen und auf
dem Wege der Gesetzgebung jede beliebige Abänderung der Eigen¬
thumsrechte fesisctzlen, welche nach ihrer Meinung die Vergütung
für ihre Arbeit erhöhen würde - Und dieses Recht kann ihnen
nach den Principien des Verfassers nicht streitig gemacht werden.
Die geltenden socialen Einrichtungen und die gesetzliche Ordnung
selbst bestehen nur auf Grund, nicht blos der Duldung, sondern
sogar der thätigen Unterstützung seitens der arbeitenden Elasten.
Diese könnten die tiefgreifendsten Veränderungen in der ganzen
Einrichtung der Gesellschaft einfach dadurch herbeiführcn, daß sie
ihre Mithilfe versagten. Nehmen wir an, daß sie, — die, als
die Mehrzahl, sich nur mir ihrer eigenen stillschweigenden Ein¬
willigung in Schranken halten lassen, — z. B. zur Ueber-
zeugung gelangen, cs sei für die wohlthätigen Wirkungen deö
Instituts des Eigenthums nicht wesentlich, daß man Reichthum
in großen Massen solle anhäufcn dürfen, und daß sie demzufolge
beschließen, allen Vermögen, die eine, gewisse Höhe überschreiten,
den Schutz der Gesetze zu versagen. Die stärksten Nützlichkeits-
Gründe sprechen gegen ein solches Vorgehen, aber nach den Grund-