Schlußwort des Herausgebers.
Mit diesem Bande ist daö vorliegende, vor mehr als einem
Jahrzehent begonnene Unternehmen zu seinem Abschlüsse gediehen,
wenn es gleich angesichts der ungemein gesteigerten schriftstelle¬
rischen Produktivität, welche der Verfasser in seinen letzten Lebens¬
jahren (f 1873) entfaltet hat, und des unverrückbaren Beschlusses
der Veriagshandluug, die ursprünglich festgesetzte Bändezahl nicht
zu überschreiten, Mill's „Gesammelten Werken" nicht vergönnt
gewesen ist, sich zu dessen Sämmtlichen Werken zu erweitern.
Doch dürfte das deutsche Lescpublicum in der Fülle des Gebotenen
einen reichen Ersatz für das Wenige finden, dem die Aufnahme
versagt werden mußte. Es ist Ließ ein Trifolium von bereits
in deutschem Gewände erschienenen Büchern: nämlich die zwei
Nachlaß-Schriften („Selbstbiographie" und „Drei Essays über
Religion") und „Die Hörigkeit der Frauen" (eine weitere Aus¬
führung des in dem Aufsatze „lieber Frauenemancipation" be¬
handelten Thema's); ferner das zugleich sehr umfangreiche und
einem eingeschränkteren Leserkreise zugängliche Werk metaphysischen
Inhalts: „Prüfung der Philosophie Sir W. Hamilton's". *)
Endlich ergab sich die Nothwendigkeit, aus dem Reste der „Ver¬
mischten «chriften" („vi8S6rtution8 unci Ommmsioim") — deren
erster und zweiter Band, der eine vollständig, der andere nahezu
vollständig dieser Sammlung einverleibt ward — eine Auswahl zu
treffen, bei deren Veranstaltung der Herausgeber sich nicht nur
von seinem Urtheil über den relativen Werth der einzelnen Stücke,
sondern desgleichen von dem Wunsche leiten ließ, ein möglichst
vollständiges Gesammtbild von Mill's geistiger Persönlichkeit zu
*) Wir haben hierbei von der politischen Gelegenhxits - Flugschrift
„England und Irland" (1864) gleichwie von den schon 1829 und 1830 ge-
schnebcneii „Aufsätzen über einige ungelöste Fragen der politischen Ockonomie"
abgesehen, welchen letzteren „spätere und reifere" Leistungen ihres Urhebers,
mSbesondere die „Grundsätze der politischen Oekonomie", einen nicht geringen
Lheil ihrer Bedeutung entzogen haben. Bgl. Band IX, S. 146.