Full text: Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht vom 26. Mai 1884, Z. 10.128

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Grades mit einer Unbekannten zur Behandlung, da sie in der synthetischen Geometrie 
und in der Trigonometrie schwer zu entbehren sind. Außerdem sind in der Instruction 
bei der näheren Ausführung des Lehrstoffes einzelne Partien bezeichnet, welche 
unter Umständen entfallen können. 
Der naturgeschichtliche Lehrstoff bleibt wie bisher vertheilt, mit Aus¬ 
nahme einer partiellen Verschiebung der Materien der I. Classe, wodurch die 
Beschreibung der niedersten Thiere an den Schluss des Wintersemesters verlegt 
wird, da man erfahrungsmäßig im Sommersemester mit den Gliederthieren vollauf 
zu thun hat. Einzelne Zweige des Gegenstandes in der V. und VI. Classe, wie 
Geognosie, Paläontologie und geographische Verbreitung der Thiere und Pflanzen, 
erfahren eine solche Einschränkung, dass nur die markantesten Thatsachen zur 
gelegentlichen Einschaltung gelangen, um nicht Schlagworte im Lehrplane fort¬ 
zuführen, denen der Unterricht in der zugemessenen Zeit nicht gerecht werden kann. 
In Physik wird die Lehre von der Wellenbewegung und die Akustik aus 
der VII. in die VIII. Classe verlegt und dafür die ganze Wärmelehre der VII. Classe 
zugewiesen. Maßgebend für diese Änderung ist der innige Zusammenhang zwischen 
der Mechanik gasförmiger Körper, der Wärmelehre und der modernen Chemie 
einerseits, zwischen der Wellenbewegung, den Schall- und Lichterscheinungen 
andererseits. 
Hinsichtlich der p hi 1 o s o p hi s c h en P r o p ä d e u ti k zum ursprünglichen Lehrplan 
(v. 1849) zurückzukehren, den Gegenstand auf die oberste Classe zu beschränken und 
die Psychologie der Logik vorangehen zu lassen, empföhle sich aus vielen äußeren 
und inneren Gründen. Zunächst wäre eine Erleichterung des Gesammtpensums der 
stark belasteten VII. Classe durch den Wegfall der formalen Logik zu Gunsten 
anderer in der Unterrichtszeit nur karg bedachten Lehr gegenstände gewiss sehr 
erwünscht. Andererseits würde die philosophische Propädeutik durch Verschiebung 
in die VIII. Classe gerade an jene Stelle des Gesammtlehrplanes gerückt, wo 
gleichzeitig die relativ höchste Reife der Schüler und die relativ vollständigste 
Absolvierung der Gymnasialdisciplinen Zusammentreffen und den eigentlichen Zweck 
des philosophisch-propädeutischen Unterrichtes, nämlich die gesammte Gymnasial¬ 
bildung zusammenzufassen und zu vertiefen, so vollkommen würden erreichen lassen, 
als dies überhaupt innerhalb des Gymnasiums, also vor dem völligen Abschlüsse 
des Gymnasialunterrichtes möglich ist. 
Die Psychologie vorangehen zu lassen und dem Hauptzwecke — einer aus¬ 
reichenden logischen Orientierung — unterzuordnen, entspräche dem jetzigen Stande 
der logischen Wissenschaft, dem wissenschaftlichen Charakter der psychologischen 
Forschung und dem natürlichen Verhältnisse der beiden Disciplinen innerhalb des 
Rahmens eines gymnasialen Vorbereitungsunterrichtes. 
Allein gegenwärtig sind für diese Umgestaltung, so wünschenswert sie ist, 
die unerlässlichen Vorbedingungen noch nicht gegeben. Es fehlt an Lehrbüchern, 
welche einem Unterrichte in der angedeuteten Form ohneweiters zugrunde gelegt 
werden könnten, und es dürfte sich im allgemeinen auch nicht empfehlen dem 
Lehrer zuzumuthen, eines der vorhandenen Lehnnittel dem Zwecke entsprechend 
für seinen Gebrauch umzugestalten. Vorläufig wird daher an den gegenwärtig
	        
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