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Grades mit einer Unbekannten zur Behandlung, da sie in der synthetischen Geometrie
und in der Trigonometrie schwer zu entbehren sind. Außerdem sind in der Instruction
bei der näheren Ausführung des Lehrstoffes einzelne Partien bezeichnet, welche
unter Umständen entfallen können.
Der naturgeschichtliche Lehrstoff bleibt wie bisher vertheilt, mit Aus¬
nahme einer partiellen Verschiebung der Materien der I. Classe, wodurch die
Beschreibung der niedersten Thiere an den Schluss des Wintersemesters verlegt
wird, da man erfahrungsmäßig im Sommersemester mit den Gliederthieren vollauf
zu thun hat. Einzelne Zweige des Gegenstandes in der V. und VI. Classe, wie
Geognosie, Paläontologie und geographische Verbreitung der Thiere und Pflanzen,
erfahren eine solche Einschränkung, dass nur die markantesten Thatsachen zur
gelegentlichen Einschaltung gelangen, um nicht Schlagworte im Lehrplane fort¬
zuführen, denen der Unterricht in der zugemessenen Zeit nicht gerecht werden kann.
In Physik wird die Lehre von der Wellenbewegung und die Akustik aus
der VII. in die VIII. Classe verlegt und dafür die ganze Wärmelehre der VII. Classe
zugewiesen. Maßgebend für diese Änderung ist der innige Zusammenhang zwischen
der Mechanik gasförmiger Körper, der Wärmelehre und der modernen Chemie
einerseits, zwischen der Wellenbewegung, den Schall- und Lichterscheinungen
andererseits.
Hinsichtlich der p hi 1 o s o p hi s c h en P r o p ä d e u ti k zum ursprünglichen Lehrplan
(v. 1849) zurückzukehren, den Gegenstand auf die oberste Classe zu beschränken und
die Psychologie der Logik vorangehen zu lassen, empföhle sich aus vielen äußeren
und inneren Gründen. Zunächst wäre eine Erleichterung des Gesammtpensums der
stark belasteten VII. Classe durch den Wegfall der formalen Logik zu Gunsten
anderer in der Unterrichtszeit nur karg bedachten Lehr gegenstände gewiss sehr
erwünscht. Andererseits würde die philosophische Propädeutik durch Verschiebung
in die VIII. Classe gerade an jene Stelle des Gesammtlehrplanes gerückt, wo
gleichzeitig die relativ höchste Reife der Schüler und die relativ vollständigste
Absolvierung der Gymnasialdisciplinen Zusammentreffen und den eigentlichen Zweck
des philosophisch-propädeutischen Unterrichtes, nämlich die gesammte Gymnasial¬
bildung zusammenzufassen und zu vertiefen, so vollkommen würden erreichen lassen,
als dies überhaupt innerhalb des Gymnasiums, also vor dem völligen Abschlüsse
des Gymnasialunterrichtes möglich ist.
Die Psychologie vorangehen zu lassen und dem Hauptzwecke — einer aus¬
reichenden logischen Orientierung — unterzuordnen, entspräche dem jetzigen Stande
der logischen Wissenschaft, dem wissenschaftlichen Charakter der psychologischen
Forschung und dem natürlichen Verhältnisse der beiden Disciplinen innerhalb des
Rahmens eines gymnasialen Vorbereitungsunterrichtes.
Allein gegenwärtig sind für diese Umgestaltung, so wünschenswert sie ist,
die unerlässlichen Vorbedingungen noch nicht gegeben. Es fehlt an Lehrbüchern,
welche einem Unterrichte in der angedeuteten Form ohneweiters zugrunde gelegt
werden könnten, und es dürfte sich im allgemeinen auch nicht empfehlen dem
Lehrer zuzumuthen, eines der vorhandenen Lehnnittel dem Zwecke entsprechend
für seinen Gebrauch umzugestalten. Vorläufig wird daher an den gegenwärtig