Skip to main content

Full text: Das Kindergarten- und Kleinkinder-Schulwesen in Oesterreich und Deutschland

— 32 
5. Kindergärten mögen auch an öffentliche oder private Schulen 
überall als unterste Stufe angeschlossen werden dürfen; 
6. bei Töchterschulen, welche mit Kindergärten verbunden sind, mögen 
Oberklassen errichtet werden, welche den reiferen Schülerinnen — zur 
Vorbereitung für ihre künftige ernste Lebensaufgabe — im Sinne Fröbel's 
eine theoretische und praktische Unterweisung in der Kleinkindererziehnng 
ertheilen; und zwar bei höheren Töchterschulen im Lehrplan ähnlich den 
Seminarien für Kindergärtnerinnen, bei Töchterschulen geringerer Kategorie 
ähnlich den Fröbel'schen Kinderpflegerinnenschulen; ferner möge 
7. die Errichtung Fröbel'scher Volkskindergürtcn in Stadt und 
Land, durch Gemeinden, Vereine oder Private seitens der königl. Ver¬ 
waltungsbehörden empfohlen, und endlich 
8. mögen zur Leitung auch der sogenannten Kleinkinderschulen und 
Bewaranstalten vorzugsweise solche Personen zngelasscn werden, welche 
über ihre Ausbildung für die Kleinkindererziehung im Fröbel'schen Sinne 
sich answeisen können. 
Auf diese Denkschrift ist am 3t. Mürz 1876 folgender. Bescheid er¬ 
lassen worden: 
Dem leitenden Ausschüsse des deutschen Fröbel-Verbandes eröffne ich 
ans die Denkschrift vom vorigen Monate, dass die Bedeutung zweckmäßig 
eingerichteter Bildnngsanstaltcn für noch nicht schulfähige Kinder, welchen 
im elterlichen Hanse die ausreichende Pflege nicht gewährt werden kann, 
für das öffentliche Wohl von mir im vollen Umfange anerkannt wird. Es 
wird daher im pädagogischen Unterricht ans den Schullehrer- und den 
Lehrcrinnen-Seminarien der Monarchie sowol der Sache selbst als auch 
der Verdienste Friedrich Fröbel's um dieselbe gebührend gedacht. In wie 
weit es ausführbar ist, mit den Lehrerinnen-Seminarien ohne Beeinträch¬ 
tigung ihres Zweckes Einrichtungen zu verbinden, durch welche die angehenden 
Lehrerinnen Gelegenheit erhalten, sich in der planmäßigen Beschäftigung 
mit noch nicht schulfähigen Kindern zu üben, ist bereits seit längerer Zeit 
Gegenstand eingehender Erwägung in meinem Ministerium. 
Ebenso wird der Verband überall der Bereitwilligkeit der betreffenden 
königl. Regierungen begegnen, wenn er die Vermittelung derselben zu 
Mittheilnngen über seine Zwecke und seine Erfolge an die Lehrer und 
Lehrerinnen in Anspruch nimmt. 
Endlich werden die betreffenden Regierungen ihre Zustimmung nicht 
versagen, wenn Gemeinden, in welchen für die Volksschulen aus¬ 
reichend gesorgt ist, einen Kindergarten als unterste Stufe an die 
Volksschule anschließen oder mit den höheren Mädchenschulen Veranstaltungen 
zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen verbinden wollen. 
Wenn der leitende Ausschuss des deutschen Fröbel-Verbandes dagegen 
den wcitergehcnden Antrag stellt, dass unter den verschiedenen Systemen 
der Bildung noch nicht schulfähiger Kinder von Staatswegen das von 
Friedrich Fröbel vorzugsweise empfohlen werden solle, so kann ich dem 
keine Folge geben. Gerade um des Wertes der Sache selbst willen 
und wegen ihrer Bedeutung für das Wohl der ländlichen Be¬ 
völkerung sowie der Bewohner größerer Städte darf keiner
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.