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5. Kindergärten mögen auch an öffentliche oder private Schulen
überall als unterste Stufe angeschlossen werden dürfen;
6. bei Töchterschulen, welche mit Kindergärten verbunden sind, mögen
Oberklassen errichtet werden, welche den reiferen Schülerinnen — zur
Vorbereitung für ihre künftige ernste Lebensaufgabe — im Sinne Fröbel's
eine theoretische und praktische Unterweisung in der Kleinkindererziehnng
ertheilen; und zwar bei höheren Töchterschulen im Lehrplan ähnlich den
Seminarien für Kindergärtnerinnen, bei Töchterschulen geringerer Kategorie
ähnlich den Fröbel'schen Kinderpflegerinnenschulen; ferner möge
7. die Errichtung Fröbel'scher Volkskindergürtcn in Stadt und
Land, durch Gemeinden, Vereine oder Private seitens der königl. Ver¬
waltungsbehörden empfohlen, und endlich
8. mögen zur Leitung auch der sogenannten Kleinkinderschulen und
Bewaranstalten vorzugsweise solche Personen zngelasscn werden, welche
über ihre Ausbildung für die Kleinkindererziehung im Fröbel'schen Sinne
sich answeisen können.
Auf diese Denkschrift ist am 3t. Mürz 1876 folgender. Bescheid er¬
lassen worden:
Dem leitenden Ausschüsse des deutschen Fröbel-Verbandes eröffne ich
ans die Denkschrift vom vorigen Monate, dass die Bedeutung zweckmäßig
eingerichteter Bildnngsanstaltcn für noch nicht schulfähige Kinder, welchen
im elterlichen Hanse die ausreichende Pflege nicht gewährt werden kann,
für das öffentliche Wohl von mir im vollen Umfange anerkannt wird. Es
wird daher im pädagogischen Unterricht ans den Schullehrer- und den
Lehrcrinnen-Seminarien der Monarchie sowol der Sache selbst als auch
der Verdienste Friedrich Fröbel's um dieselbe gebührend gedacht. In wie
weit es ausführbar ist, mit den Lehrerinnen-Seminarien ohne Beeinträch¬
tigung ihres Zweckes Einrichtungen zu verbinden, durch welche die angehenden
Lehrerinnen Gelegenheit erhalten, sich in der planmäßigen Beschäftigung
mit noch nicht schulfähigen Kindern zu üben, ist bereits seit längerer Zeit
Gegenstand eingehender Erwägung in meinem Ministerium.
Ebenso wird der Verband überall der Bereitwilligkeit der betreffenden
königl. Regierungen begegnen, wenn er die Vermittelung derselben zu
Mittheilnngen über seine Zwecke und seine Erfolge an die Lehrer und
Lehrerinnen in Anspruch nimmt.
Endlich werden die betreffenden Regierungen ihre Zustimmung nicht
versagen, wenn Gemeinden, in welchen für die Volksschulen aus¬
reichend gesorgt ist, einen Kindergarten als unterste Stufe an die
Volksschule anschließen oder mit den höheren Mädchenschulen Veranstaltungen
zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen verbinden wollen.
Wenn der leitende Ausschuss des deutschen Fröbel-Verbandes dagegen
den wcitergehcnden Antrag stellt, dass unter den verschiedenen Systemen
der Bildung noch nicht schulfähiger Kinder von Staatswegen das von
Friedrich Fröbel vorzugsweise empfohlen werden solle, so kann ich dem
keine Folge geben. Gerade um des Wertes der Sache selbst willen
und wegen ihrer Bedeutung für das Wohl der ländlichen Be¬
völkerung sowie der Bewohner größerer Städte darf keiner