Full text: Preßfreiheit und Preßrecht

8 4. 
Wenn in diesem Gesetze dem Drucker eine Verpflichtung oder Verantwortlich' 
keit nufcrtcgt wird, so ist darunter der Inhaber der Druckerei oder, sofern er zur 
Besorgung derselbe» ciucn verantwortlichen Geschäftsleiter bestellt hat, der letztere zu 
verstehen; doch haftet der Inhaber der Druckerei für alle vom Gerichte verhängten 
Geldstrafen. ^ ... ^ . . < < 
Die preßrechtliche Haftung des Druckers tr>„t auch deniemgcn, der, ohne da-,' 
Gewerbe eines Druckers ansznübcn, die Drucklegung euier Druckschrift vorinmmt. 
Erscheint als Inhaber einer Druckerei eine Gesellschaft, cme Gcuohculchatt 
oder ein Verein, so sind sämtliche Personen, welche gesetz- oder itatntengcmäp zur 
Vertretung der Gesellschaft, der Genossenschaft oder des Vereines nach aufm, bc 
rechtigt sind, verantwortlich, soferue der Betrieb nicht ausschließlich, emcm oder 
mehreren von ihnen oder einem verantwortlichen weiter übertrage» ist; für alle vom 
Gerichte verhängten Geldstrafen haftet jedoch die Gesellschaft, die Genossenichaft oder 
der Verein. ^ , ,, , .. .. 
Diese Bestimmunge» find auf den Verleger sinngemäß anzuwendcn. 
Als Verbreirnng tan» im Sinne dieses Gesetzes nur der Vertrieb, Verleble»,-, 
Straßenverlanf oder die Verteilung von Druckschriften an Personen, die an der 
Verstellung derselben nicht beteiligt sind, sowie das Anschlägen, Nnshaiigen oder 
Auflegen der Druckschriften an einem öffentlichen Srtc, in einem >iapce- oder tvalt 
hausivkale, Aasino oder Lesevereine, in einer Bibliothek und dergleichen angeiehen 
werden. 
Als periodische Druckschriften sind anzusehein Zeitungen und Zeitschriftcii, 
welche in monatlichen oder kürzeren, wenn auch unregelmäßigen »vriNen ertmemen. 
Darunter sind jedoch in Lieferungen erscheinende Lerke. die em abgetchlollcneld
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.