beraten und in vielen Punkten abgeändert. In den
Jahren 19 H, 1915 und 1916 sind die drei Teil¬
novellen erschienen. Schauer hat an diesen Ge¬
setzen mitgearbeitet, aber das wesentliche Verdienst
gebührt Schey, der mit der ihm eigenen Kunst
der Formulierung das Werk im Geiste Ungers
und Zeillers vollendet hat.
Schließlich ist noch eine Abhandlung zu er¬
wähnen, die in der Festschrift zur Jahrhundert¬
feier des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches
im Jahre 1911 (2. Bd. S. 295ff.) erschienen ist
und den Titel führt: »Priesterehen und Mönchs¬
ehen«. Die Frage, ob ein aus der katholischen
Kirche ausgetretener Geistlicher und ob eine aus
einem Orden ausgetretene Person, die das feierliche
Gelübde der Ehelosigkeit abgelegt hat, in Österreich
eine Ehe schließen könne, wird darin bejaht. Die
Rechtsübung in Österreich hat sich dieser Anschau¬
ung nicht angeschlossen.
Wenn man die Werke Ungers liest und den
leichten Fluß, die herrliche Klarheit der Sprache
bewundert, könnte man geneigt sein, zu glauben,
daß er leicht und mühelos gearbeitet habe. Er hat
ebenso Avie Ihering schwer gearbeitet. Er sagte
einmal: »Ich konzipiere, meditiere, formuliere alles
im Kopfe, drehe und wende auf und ab gehend
oder spazierengehend, oft auch bei Nacht, Gedanken
und Ausdrücke unzähligemal hin und her,bis endlich
die überreif geAvordenen Gedanken mit Gewalt
aus dem Gehirn hinausdrängen. Dann trete ich
an das Pult und schreibe das fertige Operat aus
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