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2. Copieren nach einem vergrößerten oder verkleinerte«
Maßstabe.
Z. 150. Das Copicren nach einem geänderten Maßstabe
beruhet auf der Verzeichnung ähnlicher Figuren. Es kann, so wie
das Copicren in gleicher Größe, entweder durch den Durchschnitt
von Kreisbogen, oder mit Hilfe der Coordinaten ausgeführt werden;
nur ist zu bemerken, dass im ersten Falle die Entfernungen des
Originals, mit denen die Kreisbogen beschrieben werden, im zweiten
die Abseissen und Ordinate» früher nach dem gegebenen Verhältnisse
vergrößert oder verkleinert werden müssen, und dann erst mit diesen
verhältnismäßig veränderten Linien die Copie auszuführen ist.
Auch beim Copicren nach einem gegebenen Verhältnisse können die
Quadratnetze mit Vortheil angewendet werden; nur müßen die Quadrat-
selten der Copie verhältnismäßig größer oder kleiner sein, als die Qua¬
dratseiten des Originals.
Zeichne beliebige Figuren, und mache davon Copien, in denen die
Entfernungen im Verhältnisse 1:2, 2:3 vergrößert, im Verhältnisse
3:1, 5:3 verkleinert erscheinen.
IV. Flächeninhalt geradliniger Figuren.
1. Messen der Flächen überhaupt.
Z. 151. Die Größe einer Figur, oder der Raum, den ihre
Gränzlinien einschließen, heißt ihr Flächeninhalt.
So wie eine Linie nur durch eine Linie, eben so kann eine
Fläche nur durch eine Fläche gemessen werden. Um daher den
Flächeninhalt einer Figur zu bestimmen, muß man irgend eine
bestimmte Fläche als Einheit annehmcn, und untersuchen, wie oft
diese als Einheit angenommene Fläche in der gegebenen Figur
enthalten ist.
Als Einheit des Flächenmaßes nimmt man ein Qua¬
drat an, dessen Seite der Einheit des Längenmaßes gleich ist, von
welcher dann das Quadrat den Namen erhält. Ein solches Quadrat
heißt eine Quadratmcile (lüM.), eine Quadratklafter (lü°),
ein Quadratfuß (lQ), ein Quadratmeter (lH°>), je nachdem