Reglement
für die
Bibliothek des Wiener kaufmännischen Vereines.
§ . 1. Die Bibliothek ist eingetheilt nach Gruppen, wie: Ge
schichte, Naturwissenschaft, kaufmännische Fächer etc.
§ . 2. Der hiernach geordnete Katalog liegt in der Vereins-
kanzlei zur Einsicht auf.
§ . 3. Die Bedingungen der Benützung der Bibliothek sind:
a) Leistung einer Einlage von fl. 1. Bei wertvolleren Werken kann
eine höhere Einlage gefordert werden.
b) die seitens des Mitgliedes oder seines Vertreters eigenhändig
gefertigte Empfangsbestätigung über das Entliehene.
i ) Übernahme der Verpflichtung seitens des Entleihers, das
entliehene Werk innerhalb der vorgeschriebenen Leihfrist
(§. 6) gut erhalten zurückzustellen und für eventuellen Verlust
oder Beschädigung zu haften.
§ . 4. Die Werke werden täglich mit Ausnahme des Dienstag
während der Kanzleistunden ausgefolgt, beziehungsweise zurück
genommen oder ausgetauscht.
In der Regel kann nur ein Band entliehen werden.
§ . 5. Nur bei wissenschaftlichen Werken ist eine Vormerkung
zulässig.
§ . 6. Die Mitglieder sind berechtigt:
a) die Bücher bis zur Dauer eines Monats zu entlehnen mit der
im §. 7 bemerkten Ausnahme;
b) solche im Lesezimmer zu benützen.
Im letzteren Falle muss gleichfalls den unter §. 3, Alinea
a) und b) vorgeschriebenen Bedingungen entsprochen werden,
überdies muss das betreffende Buch etc. stets am Tage der Entleh
nung vor Schluss der Kanzlei in derselben zurückgestellt werden.
§. 7. Sammelwerke, Lexika, Atlanten, Adress- und Nachschlage
bücher, ferner besonders wertvolle Werke, welche von der