Full text: Der populäre Rechtsfreund

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ein jährliches Einkommen von 300 fl. für die Dauer eineZ vollständigen 
Studienkurses, d. i. für 14 Jahre zu versichern; durch eine sogleiche Einlage 
von 2931 fl. kann dieser Wunsch realisirt werden. 
Ein Pathe, welcher seinen Täufling begünstigen will, und dessen 
künftiges Wohl dadurch am besten zu befördern glaubt, daß er ihm die 
Erlernung einer Profession durch Geldmittel erleichtert, findet in einer 
derartigen Versicherung die Erreichung seines Zweckes. Er bestimmt 
nämlich zur Zeit der Geburt des Kindes die Summe, welche er demselben 
zu schenken gedenkt, und mit 1054 fl., die er ein für alle Mal der Anstalt 
bezahlt, versichert er ihm bei der letztem eine jährliche, durch 20 auf ein¬ 
ander folgende Jahre zu beziehende Rente von 100 fl. 
Solche Versicherungen können sowohl bei der Lebens- als auch bei 
der m. Abtheilung der Kapitalien- und Rentenversicherungs-Anstalt 
genommen werden. (S. diese beiden Anstalten.) 
IV. Sicherstellung steigender jährlicher Renten. 
(B ersorgung.) 
Der Zweck der Sicherstellung steigender jährlicher Renten ist, sich 
durch die Einlage eines Kapitales, dessen Minimum festgesetzt ist, den 
Bezug einer, oder mehrerer jährlicher Renten (Dividenden) zu begründen, 
und hierdurch sowohl sogleich, als vorzüglich durch das allmälige Steigen 
der Rente, für die vorgerückten Lebensjahre eine mehr oder minder er¬ 
giebige Versorgung zu versichern. Durch diese Versicherung werden dein 
vorgerückten, ohnedieß mit vielfachen Beschwerden kämpfenden Alter die 
Nahrungssorgeu werkthätig erleichtert. 
Die Einlage kann, wenn sie einmal gemacht worden ist, nicht wieder 
zurückgenomme» werden, und der Erleger muß daher Theilnehmer der 
Rentenanstalc bleiben, biS er stirbt. In diesem Falle hat aber eine Ab¬ 
fertigung einzutreten, welche die Erben des Verstorbenen zu beziehen 
haben. Die Abfertigung bestehr in der Dividende des Abgangsjahres, und 
überdieß in der Summe der ganzen Einlage des abgegangenen Interessen¬ 
ten, jedoch nach Abzug dessen, waS bereits aus der Anstalt an Dividenden 
bar bezogen wurde. Wenn also der Interessent schon in den ersten Jahren 
des Beitrittes stirbt, so ist das Kapital nicht ganz verloren, sondern er 
erhält nach Abzug der bereits bezogenen Dividenden den Rest des Kapi¬ 
tales zurück. 
Sehr gemeinnützig und wohlthätig ist es, wenn zu Tauf- oder 
Firmungsgeschenken, oder auch zu Schulprämien theilweise Einlage» in 
die allgemeine VersorgungHanstalt gemacht werden, weil den Betheilten 
für ihr vorgerücktes Alter eine wichtige Hilfe dadurch versichert wird.
	        
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