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Kaufvertrag.
Zwischen Endesuncerschriebenen, dem Herrn Franz G>, Burger und
Brauer als Verkäufer und dem Herrn Prter M. Bürger und Schneider¬
meister als Käufer ist heute wegen des eben genanntem Herrn G. zugehö¬
rigen und in der langen Gasse gelegenen Wohnhauses Nr. 236 folgender
Kaufkontrakt geschlossen worden:
1. Überläßt der Herr G. dem Herrn M. dieses Wohnhaus sammt
dem dazu gehörigen Garten als sein Eigenthnm gegen den Kaufpreis von
sechs tausend sieben hundert Gulden Conv. Mze., 3 Stück k. k. Zwan¬
ziger auf einen Gulden.
2. Die Hälfte des bedungenen Kaufpreises zahlt der Käufer sogleich
bei Unterzeichnung dieses Kaufbriefes, die andere Hälfte aber verspricht
er nach Jahresfrist sammt 4 percentigen Zinsen abzuführen.
3. Die Aufsandung zur Gewähranschreibung wird der Verkäufer
gleich bei Auszahlung deS gedachten Betrages per 3350 fl. und Überge¬
bung eines zur Ausfertigung eines Satzes geeigneten Schuldscheines über
den Kaufschillingsrest per 3350 fl. ertheilen.
4. Der Verkäufer verspricht, gedachtes Haus dergestalt zu räumen,
das; es am I. November dieses Jahres von dem Käufer übernommen und
bezogen werden kann. (Datum und Unterschriften der Kontrahenten und
zweier Zeugen.)
XVIII. Tauschvertrag.
Der Tausch vertrag ist ein Vertrag, wodurch eine Sache gegen
eine andere Sache überlassen wird. (§. 1045.) Wird hingegen eine Sache
gegen Geld überlassen, so entsteht kein Tausch, sondern ein Kauf. (S.
XVII. Kaufvertrag.) Durch den Tauschvertrag wird auf eine kürzere Art
ein doppelterKauf oder Verkauf mit einem Male geschlossen. Es wird
nämlich statt der Summe Geldes, die beim Kauf als Preis bedungen
wird, Sache für Sache gegeben. Die zu vertauschenden Sachen müssen
daher, so wie der Gegenstand beim Kaufe genau beschrieben werden, und
im Falle eine Sache mehr werth ist, als die andere, muß auch die Geld¬
summe, welche ein Kontrahent nebst der Sache (gewöhnlich am Tage
der Übergabe) zu entrichten hat, bedungen werden*). Übrigens gilt hier
das Nämliche, was oben beim Kaufe gesagt worden ist.
Beispiel eines Tciuschkontral'tes.
Wtämpel. Der Tauschvertrag unterliegt dem Wenhstanipel oder
dem Stämpel von 30 kr.
*) Über diese Ausgleichssumme wird auch manchmal ein Schuldschein ausge¬
stellt, und auf des Schuldner« Realität intabulirt.