Full text: Der populäre Rechtsfreund

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Kaufvertrag. 
Zwischen Endesuncerschriebenen, dem Herrn Franz G>, Burger und 
Brauer als Verkäufer und dem Herrn Prter M. Bürger und Schneider¬ 
meister als Käufer ist heute wegen des eben genanntem Herrn G. zugehö¬ 
rigen und in der langen Gasse gelegenen Wohnhauses Nr. 236 folgender 
Kaufkontrakt geschlossen worden: 
1. Überläßt der Herr G. dem Herrn M. dieses Wohnhaus sammt 
dem dazu gehörigen Garten als sein Eigenthnm gegen den Kaufpreis von 
sechs tausend sieben hundert Gulden Conv. Mze., 3 Stück k. k. Zwan¬ 
ziger auf einen Gulden. 
2. Die Hälfte des bedungenen Kaufpreises zahlt der Käufer sogleich 
bei Unterzeichnung dieses Kaufbriefes, die andere Hälfte aber verspricht 
er nach Jahresfrist sammt 4 percentigen Zinsen abzuführen. 
3. Die Aufsandung zur Gewähranschreibung wird der Verkäufer 
gleich bei Auszahlung deS gedachten Betrages per 3350 fl. und Überge¬ 
bung eines zur Ausfertigung eines Satzes geeigneten Schuldscheines über 
den Kaufschillingsrest per 3350 fl. ertheilen. 
4. Der Verkäufer verspricht, gedachtes Haus dergestalt zu räumen, 
das; es am I. November dieses Jahres von dem Käufer übernommen und 
bezogen werden kann. (Datum und Unterschriften der Kontrahenten und 
zweier Zeugen.) 
XVIII. Tauschvertrag. 
Der Tausch vertrag ist ein Vertrag, wodurch eine Sache gegen 
eine andere Sache überlassen wird. (§. 1045.) Wird hingegen eine Sache 
gegen Geld überlassen, so entsteht kein Tausch, sondern ein Kauf. (S. 
XVII. Kaufvertrag.) Durch den Tauschvertrag wird auf eine kürzere Art 
ein doppelterKauf oder Verkauf mit einem Male geschlossen. Es wird 
nämlich statt der Summe Geldes, die beim Kauf als Preis bedungen 
wird, Sache für Sache gegeben. Die zu vertauschenden Sachen müssen 
daher, so wie der Gegenstand beim Kaufe genau beschrieben werden, und 
im Falle eine Sache mehr werth ist, als die andere, muß auch die Geld¬ 
summe, welche ein Kontrahent nebst der Sache (gewöhnlich am Tage 
der Übergabe) zu entrichten hat, bedungen werden*). Übrigens gilt hier 
das Nämliche, was oben beim Kaufe gesagt worden ist. 
Beispiel eines Tciuschkontral'tes. 
Wtämpel. Der Tauschvertrag unterliegt dem Wenhstanipel oder 
dem Stämpel von 30 kr. 
*) Über diese Ausgleichssumme wird auch manchmal ein Schuldschein ausge¬ 
stellt, und auf des Schuldner« Realität intabulirt.
	        
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