Full text: Statuten des Vereines zum Erhalt der Privat-Bibliothek der Wiener Justizbeamten

1. Zweck des Vereines. 
8- 
Der Verein bezweckt den Fortbestand der im Jahre 1823 
von den Beamten des damaligen Wiener Criminalgerichtes ge¬ 
gründeten nnd seither vermehrten Privat-Bibliothek, fortgesetzte 
Anschaffungen entsprechender Werke für dieselbe nnd die Benutz¬ 
barkeit der ganzen Sammlung innerhalb des in diesen Statuten 
bezeichnten Kreises. 
2 Mitglieder und Tijeilnelimer 
8- 2. 
Der Verein, welcher seinen Sitz in Wien hat, besteht der¬ 
malen aus den auf Grundlage der früheren Statuten beigetretenen 
Mitgliedern und Theilnehmern. 
Auch für die Folge können die bei einer Justizbehörde in 
Wien und Umgebung angestellten Beamten nnd die hiesigen Ge¬ 
richtsärzte dem Verein entweder als' Mitglieder oder als Teil¬ 
nehmer beitreten. 
8- Z- 
Jedes neu eintretende Mitglied hat nebst dem Jahresbeiträge 
eine Einlage von zwölf Gulden österr. Währ, entweder auf Ein¬ 
mal oder binnen zwei Jahren in monatlichen Raten von fünfzig 
Kreuzern österr. Währ, zu leisten und erlangt nach Entrichtung 
auch nur der ersten Rate dieser Einlage und der ersten Rate des 
Jahresbeitrages die Rechte eines Mitgliedes. 
8° 
Der Jahresbeitrag, welchen jedes Mitglied zu leisten sich 
verpflichtet, wird mit 4 sl., für Auskultanten 'jedoch nur mit 2 fl 
festgesetzt. 
Es steht den Mitgliedern frei, denselben auch in viertel¬ 
jährigen Raten a 1 fl., beziehungsweise 50 kr. in Vorhinein zu 
entrichten.
	        
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