1. Zweck des Vereines.
8-
Der Verein bezweckt den Fortbestand der im Jahre 1823
von den Beamten des damaligen Wiener Criminalgerichtes ge¬
gründeten nnd seither vermehrten Privat-Bibliothek, fortgesetzte
Anschaffungen entsprechender Werke für dieselbe nnd die Benutz¬
barkeit der ganzen Sammlung innerhalb des in diesen Statuten
bezeichnten Kreises.
2 Mitglieder und Tijeilnelimer
8- 2.
Der Verein, welcher seinen Sitz in Wien hat, besteht der¬
malen aus den auf Grundlage der früheren Statuten beigetretenen
Mitgliedern und Theilnehmern.
Auch für die Folge können die bei einer Justizbehörde in
Wien und Umgebung angestellten Beamten nnd die hiesigen Ge¬
richtsärzte dem Verein entweder als' Mitglieder oder als Teil¬
nehmer beitreten.
8- Z-
Jedes neu eintretende Mitglied hat nebst dem Jahresbeiträge
eine Einlage von zwölf Gulden österr. Währ, entweder auf Ein¬
mal oder binnen zwei Jahren in monatlichen Raten von fünfzig
Kreuzern österr. Währ, zu leisten und erlangt nach Entrichtung
auch nur der ersten Rate dieser Einlage und der ersten Rate des
Jahresbeitrages die Rechte eines Mitgliedes.
8°
Der Jahresbeitrag, welchen jedes Mitglied zu leisten sich
verpflichtet, wird mit 4 sl., für Auskultanten 'jedoch nur mit 2 fl
festgesetzt.
Es steht den Mitgliedern frei, denselben auch in viertel¬
jährigen Raten a 1 fl., beziehungsweise 50 kr. in Vorhinein zu
entrichten.