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* Ueber Pastoraltheologie — Liturgik und Seelsorge — trägt fünfmal
in der Woche von 10 — 11 Uhr und viermal von 3 — 4 Uhr vor der o. ö.
Prof. Hr. Dr. Dominik Mayer.
* Linguam Chaldaicam et Syriaeam docet quinquies per hebdomadem ab
hora 8 — 9. Dominus Professor p. o. Dr. Josephus K a e r 1 e.
* Selecta capita Prophetarum minorum interpretatur bis per hebdomadem,
diebus Mercurii et Sabbati, ab hora 2— 3. idem.
* Erziehungskunde lehrt zweimal in der Woche, am Montage und
Freitage, von 5— 6 Uhr der Hr. Dr. Ernest Müller.
Ueber das Verhaltniss zwischen Kirche und Staat trägt einmal in der
Woche, am Dinstage, von 11 — 12 Uhr vor der o. ö. Professor Hr. Hofrath Dr.
Georg Phillips, unentgeltlich.
Anmerkung 1. Die Worte „fünfmal in der Woche“ bedeuten die vormittägigen Vorlesungen an
allen Wochentagen mit Ausnahme des Donnerstages.
Die auf „viermal in der Woche“ angekündigten Vorlesungen werden am
Montage, Mittwoch, Freitage und Samstage Nachmittags gehalten.
Anmerkung 2. Die Localitäten für sämmtliche Vorlesungen befinden sich in dem Gebäude des
ehemaligen Stadt-Convictes, Stadt, Universitätsplatz, Nr. 750.
Anmerkung 3. Die theologischen Vorlesungen werden für die im §. 14 des Gesetzes über Collegien-
gelder vom 12. Juli 1850 (R. G. B. Z. 310) bezeichneten Studirenden unentgeltlich,
für alle übrigen aber gegen das gesetzliche Minimum des Collegiengeldes abgehalten.
Anmerkung 4. Die Vorlesungen über Katechetik (mit praktischen Uebungen) und Methodik
werden fünfmal in der Woche von 11 — 12 Uhr an der Normal-Hauptschule
bei St. Anna gehalten.