Full text: Öffentliche Vorlesungen an der k.k. Universität zu Wien im Sommer-Semester 1886 (1886,2)

Anmerkungen für alle vier Facultäten. 
1. Bei denjenigen Collegien, welche ganz unentgeltlich gelesen werden, ist dies ausdrücklich 
bemerkt. 
2. Diejenigen Collegien, welche um das gesetzliche Minimum des Collegiengeldes gelesen 
werden und welche 
a) den von der Honorarpflicht ganz oder theilweise Befreiten ganz unentgeltlich oder 
beziehungsweise gegen die Hälfte des Collegiengeldes zugänglich sind, sind mit *, 
b) welche von den ganz oder theilweise Befreiten nur gegen Entrichtung des halben 
Collegiengeldes besucht werden können, mit **, endlich 
c) diejenigen Collegien, für welche auch die sonst Befreiten jedenfalls das ganze Collegien- 
geld zu bezahlen haben, mit *** bezeichnet. 
3. Diejenigen Collegien der medicinischen und philosophischen Faculät, welche um ein 
höheres als um das gesetzliche Minimum des Collegiengeldes gelesen werden, sind mit t, und 
je nach dem oben sub a) bis c) angeführten Unterschiede noch dazu mit *, ** und *** 
bezeichnet. 
4. Diejenigen Collegien der philosophischen Facultät, welche in das gesetzliche Minimum 
der Stundenzahl nicht eingerechnet werden, sind mit ° bezeichnet.
	        
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