Full text: Öffentliche Vorlesungen an der k.k. Universität zu Wien im Sommer-Semester 1893 (1893,2)

Anmerkungen für alle vier Facultäten. 
1. Bei denjenigen Collegien, welche ganz unentgeltlich gelesen werden, 
ist dies ausdrücklich bemerkt. 
2. Diejenigen Collegien, welche um das gesetzliche Minimum des 
Collegiengeldes gelesen werden und welche 
aj den von der Honorarpflicht ganz oder theilweise Befreiten ganz 
unentgeltlich oder beziehungsweise gegen die Hälfte des Colle 
giengeldes zugänglich sind, sind mit *, diejenigen, welche 
b) von den ganz oder theilweise Befreiten nur gegen Entrichtung 
des halben Collegiengeldes besucht werden können, sind mit **, 
endlich diejenigen Collegien, für welche 
c) auch die sonst Befreiten jedenfalls das ganze Collegiengeld zu 
bezahlen haben, sind mit *** bezeichnet. 
3. Diejenigen Collegien der medicinischen und philosophischen Facul- 
tät, welche um ein höheres als um das gesetzliche Minimum des Collegien 
geldes gelesen werden, sind mit f und je nach dem oben sub a bis c ange 
führten Unterschiede noch dazu mit *, ** und *** bezeichnet. 
4. Diejenigen Collegien der philosophischen Facultät, welche in das 
gesetzliche Minimum der Stundenzahl nicht eingerechnet werden, sind mit 0 
bezeichnet.
	        
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