1899.
ÖFFENTLICHE YORLESÜNGEN
AN DER
K. K. UNIVERSITÄT ZU WIEN
IM
WINTER-SEMESTER 1899/1900.
Die Frist zur Immatriculation und Inscription beginnt zufolge Ministerial-Erlasses
vom 24. Jänner 1886, Z. 1562, am 23. September 1899 und dauert bis ein
schließlich 8. October 1899.
Nachträgliche Inscriptionen werden nur ganz ausnahmsweise bewilligt, wenn
für dieselben die im §. 32 der Studienordnung angeführten Gründe in un
zweifelhafter Art nachgewiesen werden und die Vorlesungen nicht schon zu
weit vorgerückt sind, um mit gehörigem Erfolge gehört zu werden. Gesuche
um nachträgliche Inscription, welche im Wintersemester nach dem 10. December
und im Sommersemester nach dem 15. Mai eingereicht werden, sind unter
keinen Umständen zu berücksichtigen. (Senatsbeschluss vom 21. Jänner 1898
und vom 5. Mai 1899.)
(Bei dem Portier der k. k. Universität.)
WIEN.
DRUCK VON ADOLF HOLZHAUSEN,
K. UND K. HOF- UND UNIVERSITÄTSBUCHDRUCKER.