ÖFFENTLICHE VORLESUNGEN
AN DER
K. K. UNIVERSITÄT ZU WIEN
IM
WINTER-SEMESTER 1902/3.
Die Frist zur Immatrikulation und Inskription beginnt zufolge Ministerial-Erlasses
vom 24. Jänner 1886, Z. 1562, am 23. September 1902 und dauert bis ein-
schließlich 8. Oktober 1902.
Nachträgliche Inskriptionen werden nur ganz ausnahmsweise bewilligt, wenn
für dieselben die im § 32 der Studienordnung angeführten Gründe in un
zweifelhafter Art nachgewiesen werden und die Vorlesungen nicht schon zu
weit vorgerückt sind, um mit gehörigem Erfolge gehört zu werden. Gesuche
um nachträgliche Inskription, welche im Wintersemester nach dem 10. Dezember
und im Sommersemester nach dem 15. Mai eingereicht werden, sind unter
keinen Umständen zu berücksichtigen. (Senatsbeschluß vom 21. Jänner 1898
und vom 5. Mai 1899.)
WIEN.
DRUCK VON ADOLF HOLZHAUSEN,
K. UND K. HOF- UND UNIVERSITÄTSBUCHDRUCKER.
er
1902.