Full text: Öffentliche Vorlesungen an der k.k. Universität zu Wien im Winter-Semester 1902/3 (1902-3,1)

ÖFFENTLICHE VORLESUNGEN 
AN DER 
K. K. UNIVERSITÄT ZU WIEN 
IM 
WINTER-SEMESTER 1902/3. 
Die Frist zur Immatrikulation und Inskription beginnt zufolge Ministerial-Erlasses 
vom 24. Jänner 1886, Z. 1562, am 23. September 1902 und dauert bis ein- 
schließlich 8. Oktober 1902. 
Nachträgliche Inskriptionen werden nur ganz ausnahmsweise bewilligt, wenn 
für dieselben die im § 32 der Studienordnung angeführten Gründe in un 
zweifelhafter Art nachgewiesen werden und die Vorlesungen nicht schon zu 
weit vorgerückt sind, um mit gehörigem Erfolge gehört zu werden. Gesuche 
um nachträgliche Inskription, welche im Wintersemester nach dem 10. Dezember 
und im Sommersemester nach dem 15. Mai eingereicht werden, sind unter 
keinen Umständen zu berücksichtigen. (Senatsbeschluß vom 21. Jänner 1898 
und vom 5. Mai 1899.) 
WIEN. 
DRUCK VON ADOLF HOLZHAUSEN, 
K. UND K. HOF- UND UNIVERSITÄTSBUCHDRUCKER. 
er 
1902.
	        
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