ÖFFENTLICHE VORLESUNGEN
AN DER
K. K. UNIVERSITÄT ZU WIEN
IM
SOMMER-SEMESTER 1904.
Die Frist zur Immatrikulation und Inskription beginnt am 5. April 1904
und dauert bis einschließlich 20. April 1904.
Nachträgliche Inskriptionen werden nur ganz ausnahmsweise bewilligt, wenn
für dieselben die im § 32 der Studienordnung angeführten Gründe in un
zweifelhafter Art nachgewiesen, werden und die Vorlesungen nicht schon zu
weit vorgerückt sind, um mit gehörigem Erfolge gehört zu werden. Gesuche
um nachträgliche Inskription, welche im Wintersemester nach dem 10. Dezember
und im Sommersemester nach dem 15. Mai eingereicht werden, sind unter
keinen Umständen zu berücksichtigen. (Senatsbeschluß vom 8. Juli 1902.)
WIEN.
DRUCK VON ADOLF HOLZHAUSEN,
K. UND K. HOF- UND UNIVERSITÄTSBUCHDRUCKER
1904 .