ÖFFENTLICHE VORLESUNGEN
AN DER
K. K. UNIVERSITÄT ZU WIEN
IM
WINTER-SEMESTER 1905/6.
Die Frist zur Immatrikulation und Inskription beginnt am 23. September 1905
und dauert bis einschließlich 7. Oktober 1905.
Nachträgliche Inskriptionen werden nur ganz ausnahmsweise bewilligt, wenn für
dieselben die im § 32 der Studienordnung angeführten Gründe in unzweifelhafter
Art nachgewiesen werden und die Vorlesungen nicht schon zu weit vorgerückt
sind, um mit gehörigem Erfolge gehört zu werden. Gesuche um nachträgliche
Inskription, welche im Wintersemester nach dem 10. Dezember und im Sommer
semester nach dem 15. Mai eingereicht werden, sind unter keinen Umständen zu
berücksichtigen. (Senatsbeschluß vom 8. Juli 1902.)
(Bei dem Portier der k. k. Universität.)
Preis 20 Heller.
WIEN.
DRUCK VON ADOLF HOLZHAUSEN,
K. UND K. HOF- UND UNIVERSITÄTSBUCHDRUCKER.
1905.