ÖFFENTLICHE VORLESUNGEN
AN DER
K. K. UNIVERSITÄT ZU WIEN
IM
WINTER-SEMESTER 1907/8.
Die Frist zur Immatrikulation und Inskription beginnt am 23. September 1907
und dauert bis einschließlich 9. Oktober 1907.
Nachträgliche Inskriptionen werden nur ganz ausnahmsweise bewilligt, wenn für
dieselben die im § 32 der Studienordnung angeführten Gründe in unzweifelhafter
Art nachgewiesen werden und die Vorlesungen nicht schon zu weit vorgerückt
sind, um mit gehörigem Erfolge gehört zu werden. Als Endtermin für die Ein
bringung der Gesuche um nachträgliche Inskription gilt im Wintersemester der
10. Dezember, im Sommersemester der 15. Mai.
(Bei dem Po
ität.)
WIEN.
DllUCK VON ADOLF HOLZHAUSEN,
K. UND K. HOF- UND UNIVERSITÄTSBUCHDRUCKER.
1907 .